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Mietrecht

Urteile

Aufwendungsersatz bei Modernisierung

Der Mieter kann gemäß § 554 BGB vom Vermieter im angemessenen Umfang Ersatz für diejenigen Aufwendungen verlangen, die ihm infolge von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen entstanden sind.
Hierzu gehören auch die Kosten für die Demontage und den anschließenden Wiederaufbau einer Einbauküche durch eine Fachfirma.

AG Berlin Lichtenberg, Urteil vom 20.10.2001 – AZ 5 C 291/01 –