Mietrecht
Urteile
Aufwendungsersatz bei Modernisierung
Der Mieter kann gemäß § 554 BGB vom Vermieter im angemessenen Umfang Ersatz für diejenigen Aufwendungen verlangen, die ihm infolge von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen entstanden sind.
Hierzu gehören auch die Kosten für die Demontage und den anschließenden Wiederaufbau einer Einbauküche durch eine Fachfirma.
Hierzu gehören auch die Kosten für die Demontage und den anschließenden Wiederaufbau einer Einbauküche durch eine Fachfirma.
AG Berlin Lichtenberg, Urteil vom 20.10.2001 – AZ 5 C 291/01 –