Mietrecht
Urteile
Anwaltskosten des Vermieters für Mahnung und Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters
(Leitsatz der Mieter-Echo-Redaktion)
BGH Beschluss vom 31.01.2012 – AZ VIII ZR 277/11 –
Der Mieter geriet mit mehr als zwei Monatsmieten in Zahlungsrückstand. Er hatte keinerlei Einwendungen gegen seine Verpflichtung zur Zahlung der Miete erhoben. Die Vermieterin, Eigentümerin eines Wohnkomplexes mit 142 Wohnungen, beauftragte ohne vorherige eigene Mahnung einen Anwalt mit der Mahnung und anschließender Erklärung einer fristlosen Kündigung. Sie verlangte anschließend vom Mieter die Erstattung der dadurch entstandenen Anwaltskosten. Das Landgericht Osnabrück verneinte den Erstattungsanspruch. Der Bundesgerichtshof stellte auf die Revision der Vermieterin in seiner Entscheidung klar, dass nur die Kosten zu ersetzen sind, die aus der Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig sind. Bei „mietrechtlichen Routinefällen“ mit einfacher Sachlage ist die Beauftragung eines Anwalts sowohl zur Erstmahnung als auch zum Ausspruch einer Kündigung jedoch weder zweckmäßig noch erforderlich. Dies gelte jedenfalls bei einem Großvermieter, der über genug geschultes Personal verfügt, um solche rechtlich einfachen Schreiben selbst zu verfassen.