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Anschaffungskosten eines Schneeräumgeräts

Landgericht

Berlin

Urteil

Az. 62 S 463/99

Entscheidungsdatum

08.03.2000

Leitsätze

Die Kosten der Anschaffung eines Schneeräumgerätes und eines Laubsaugers können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Volltext der Entscheidung

Hintergrund der Entscheidung war der Streit zwischen Mieter und Vermieter, ob die Kosten der Anschaffung eines Schneeräumgerätes und eines Laubsaugers in die Betriebskostenabrechnung einfließen durften. Insoweit könnte einer Umlagefähigkeit gemäß § 27 Zweite Berechnungsverordnung entgegenstehen, dass es sich um einmalige Kosten handelt. Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung geführt, dass die Kosten der Anschaffung dieser Geräte gemäß § 27 Absatz 2 Zweite Berechnungsverordnung dann zulässig sei, wenn durch diese Sachleistungen anderweitig Betriebskosten eingespart würden. Ob und wann sich die Anschaffung eines Schneeräumgerätes im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung als Einsparung darstelle, beurteile sich insbesondere nach der Größe der Wohnanlage, den Gegebenheiten der zu räumenden Gemeinschaftsflächen, den klimatischen Verhältnissen und dem Preis der Maschine. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht im Hinblick auf das Vorliegen einer größeren Wirtschaftseinheit keine Bedenken hinsichtlich der Umlagefähigkeit der einmalig entstehenden Kosten.