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zeitgemäßer Wohnstandard

Was ist unter zeitgemäßem Wohnstandard - insbesondere im Zusammenhang mit Altbauwohnungen - zu verstehen?

Mieter/innen nicht-modernisierter Altbauwohnungen können von ihrem Vermieter verlangen, dass ihre Wohnung so ausgestattet wird, dass man in ihr zeitgemäß wohnen kann. Hierzu gehört insbesondere der (gleichzeitige) Einsatz (mehrer) üblicher elektronischer Haushaltsgeräte (BGH, Urt. v. 26.07.2004, AZ: VIII ZR 281/03).

Das bedeutet aber nicht, dass ein Anspruch auf eine komplette Modernisierung besteht. Vielmehr müssen Mieter/innen von Altbauwohnungen gewisse Unzulänglichkeiten hinnehmen, wie zum Beispiel Knarrgeräusche der alten Dielen oder schlechten Trittschallschutz von Holzbalkendecken.

Vorsicht bei Mietvertragsabschluss: Wird im Mietvertrag festgehalten, dass die Mietwohnung sich in einem unter dem Mindeststandard liegenden Zustand befindet und erklären sich die Mieter/innen damit einverstanden, so haben sie gegen ihren Vermieter keinen Anspruch auf Herstellung eines zeitgemäßen Wohnstandards.
Wir beraten Sie hierzu gerne ausführlich in einer unserer Beratungsstellen!


Schlüsselbegriffe: Altbau,zeitgemäß,Wohnstandard