Wohnungsberechtigungsschein (WBS)
Anhand des Wohnberechtigungsscheins (WBS), umgangssprachlich auch B-Schein genannt, sind Mieter/innen in der Lage nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu mieten. Seine rechtliche Grundlage findet der WBS in § 5 WoBindG in Verbindung mit § 27 Abs. 1 - 5 WoFG geregelt.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular für einen WBS in PDF-Format erhalten Sie in der Mietfiebel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
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