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Wartung

Was ist eine Wartung und wer von den Mietvertragsparteien kommt für Wartungen innerhalb der Mietwohnung auf?

Als Wartung bezeichnet man eine Tätigkeit, die den Verschleiß hinauszögert, oder anders gesagt, Schäden vorbeugt. Sie wird meist in regelmäßigen Abständen durchgeführt.  Beispiele: Funktionserhaltendes Reinigen; Nachfüllen oder Ersetzen von Betriebsstoffen; Schmieren; Nachstellen; Austausch von Verschleißteilen; etc. Wartungskosten tragen regelmäßig die Mieter/innen.

 

Von der Wartung abzugrenzen ist die Reparatur. Reparaturkosten belasten grundsätzlich den Vermieter - Ausnahme: Es wurde etwas anderes im Rahmen der sogenannten Kleinreparaturklausel vereinbart.