Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Verwaltung / Verwalter

Welche Aufgaben kann und darf ein Verwalter bzw. eine Verwaltung für den Eigentümer erfüllen? Was ist der Unterschied zu einem Hauswart?

Die typischen Aufgaben einer Hausverwaltung sind kaufmännische Tätigkeiten (z.B. Vereinnahmen und Verwaltung der Mieten, Aussprechen von Mahnungen, Abrechnungen gegenüber dem Eigentümer, Erstellung der Betriebskostenabrechnungen, Bezahlung anfallender Kosten, Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen, etc.) sowie technische Tätigkeiten (z.B. Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen wie Heizung oder Aufzug, Kontrolle von Dienstleistern wie Treppenhausreinigung oder Gartenpflege,
Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen, Durchführen von Modernisierungen, Wohnungsabnahmen, Vermietungen, etc.)

 

Dabei darf die Hausverwaltung weder mit dem Vermieter / Eigentümer, noch mit dem Hauswart verwechselt werden:

Auch wenn Mieter/innen meist ausschließlich Kontakt zu ihrer Hausverwaltung haben, bleibt ihr Vertragspartner der Vermieter. Die Hausverwaltung vertritt diesen nur in dem Umfang, den der Vermieter ihr zugestanden hat. Wie groß dieser Umfang ist, ist der jeweiligen Hausverwaltervollmacht zu entnehmen.

Im Gegensatz zu den typische Aufgaben einer Hausverwaltung führt der Hauswart im Gegensatz zu der Hausverwaltung nur handwerkliche Tätigkeiten aus.


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siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"