Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Öltankreinigung (Heizkostenabrechnung)

Dürfen die Öltankreinigungskosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Mieter/innen umgelegt werden?

Dies ist zulässig: Diese Tätigkeit ist eine "Reinigung der Anlage" im Sinne von § 2 Nr. 4 a BetrKV ist. Denn zur Reinigung einer Ölheizungsanlage gehört auch, dass der Öltank von Ablagerungen / Ölschlamm befreit wird. Hierdurch wird verhindert, dass die Heizung dadurch ausfällt, dass die Ölzufuhr aufgrund von Verschmutzungen unterbrochen wird.


Allerdings sind nur wiederkehrende Öltankreinigungskosten von den Mieter/innen zu tragen. Für das Merkmal „wiederkehrend“ reicht ein Turnus von 5 bis 7 Jahren aus. Diese langen Intervalle stehen der Umlage der gesamten Kosten in dem Jahr, in welchem die Reinigung durchgeführt wurde, nicht entgegen. Der Vermieter muss die Kosten nicht auf die Turnusjahre aufteilen – etwas anderes könnte nur für den Ausnahmefall gelten, dass die Mieter/innen durch die Kosten ungerechterweise erheblich belastet werden würden (BGH, Urt. v. 11. 11.2009, AZ: VIII ZR 221/08).


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Aktualisiert: Ihre Wohnung wird in Eigentum umgewandelt? Lesen Sie, was Sie beachten sollten.

Infoschrift

Untermiete

Die wichtigsten Tipps und Infos zu den Themen Untermiete und Wohngemeinschaften.

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"