Mietvertragsparteien
Wer Mieter/in und wer Vermieter ist, ist nicht immer ganz eindeutig, obwohl das in vielen Situationen von großer Relevanz ist: Zum Beispiel wenn Sie kündigen möchten, da das Kündigungsschreiben von allen Personen auf der Mieter/innenseite unterzeichnet werden und allen Personen auf der Vermieterseite zugehen muss.
Prüfen Sie daher dringend in Ihren Mietvertrag, ob die Mietvertragsparteinen (=Mieter/innen und Vermieter) genannt sind. Diese Angaben finden Sie üblicherweise ganz zu Anfang des Dokuments. Tipp: Betrachten Sie im Zweifel alle dort genannten Personen als Mieter/innen bzw. Vermieter! Unter Umständen kann nämlich die Tatsache, dass im Mietvertrag jemand als Mier/in oder Vermieter genannt ist, ausreichen - auch wenn die- oder derjenige den Mietvertrag nicht unterschrieben hat (AG Kiel, Urt. v. 18.08.2010, Az.: 119 C 264/09). Vorsicht: Verwechseln Sie nicht die Hausverwaltung mit dem Vermieter!
Holen Sie sich bei Zweifeln unbedingt Rechtsrat in einer unserer Beratungsstellen!