Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mietspiegel

Was ist ein Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mieter/innen und Vermietern erstellt wird (§ 558c BGB). Nicht jede gezahlte Miete ist jedoch ortsüblich, beispielsweise die Gefälligkeitsmiete oder die Wuchermiete. Durch bestimmte Methoden, namentlich die Extremwertbereinigung und die Spannenbildung, werden die unüblichen Mieten bei der Erstellung des Mietspiegels herausgefiltert. Bei einem qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird und von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mieter/innen und Vermietern als solche anerkannt wird.

Der Berliner Mietspiegel 2024 ist ein solcher qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB. Er wurde auf der Grundlage einer Datenerhebung (repräsentative Stichprobe basierend auf einer Primärerhebung) nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) sowie den nachfolgend genannten Interessenverbänden anerkannt:

  • Berliner Mieterverein e. V., Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund
  • Berliner MieterGemeinschaft e. V.
  • Mieterschutzbund Berlin e. V.
  • BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.
  • BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.
  • Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e. V.

Soweit der Berliner Mietspiegel 2024 in seinem Anwendungsbereich als qualifizierter Mietspiegel Aussagen enthält, wird gesetzlich vermutet, dass die in ihm bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB).

Auch einfache Mietspiegel sind als Begründungsmittel für eine Mieterhöhung geeignet und können neben Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten zur Begründung von Mieterhöhungsbegehren für nicht preisgebundenen Wohnraum herangezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie hierzu bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Berliner Mietspiegel, sowie in unserer Infoschrift „Mieterhöhung“ und den Berichten des MieterEchos zur Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels 2024.


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