Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mieter/innen und Vermietern erstellt wird (§ 558c BGB). Nicht jede gezahlte Miete ist jedoch ortsüblich, beispielsweise die Gefälligkeitsmiete oder die Wuchermiete. Durch bestimmte Methoden, namentlich die Extremwertbereinigung und die Spannenbildung, werden die unüblichen Mieten bei der Erstellung des Mietspiegels herausgefiltert. Bei einem qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird und von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mietern und Vermietern als solche anerkannt wird.
Beim Berliner Mietspigel handelt es sich um einen solchen qualifizierten Mietspiegel, der zum Maßstab für Mieterhöhungsbegehren für nicht preisgebundenen Wohnraum wird.
Weitere Informationen finden Sie hierzu bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Berliner Mietspiegel, sowie in unserer Infoschrift „Mieterhöhung“ und den Berichten des MieterEchos zur Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels 2017.