Kündigungsfrist für Mieter/innen
Wann sollten Mieter/innen ihre Wohnung kündigen, wenn sie ausziehen wollen?
Mieter/innen können seit dem 01.06.2005 Wohnraummietverträge grundsätzlich unabhängig von der Wohndauer mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen. (Übrigens: Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate).
Die Regelung gilt aber nicht für Altmietverträge, in denen eine längere Kündigungsfrist individualvertraglich ausgehandelt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass ein tatsächliches Aushandeln der Fristen erkennbar wird.
Ob dies der Fall ist, sollten betroffene Mieter/innen im Bedarfsfall in den Beratungsstellen klären lassen.