Kündigung durch Mieter/innen
Was müssen Mieter/innen beim Verfassen eines Kündigungsschreibens beachten?
- Kündigen Sie stets schriftlich! Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
- Adressieren Sie an alle Vermieter! Schauen Sie im Zweifel im Mietvertrag nach, wer Vermieter ist.
- Lassen Sie die Kündigung von allen Mietern/Mieterinnen unterschreiben! Überprüfen Sie im Mietvertrag, wer Mieter/in ist.
- Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben! Eine Kündigung per Fax oder Email ist unwirksam!
- Oder werfen Sie die Kündigung persönlich unter Zeugen in den Briefkasten Ihres Vermieters! Beachten Sie: Zeuge kann jeder sein, außer den betroffenen Mieter/innen!
- Schicken Sie jeder einzelnen Person auf Vermieterseite eine Ausfertigung der Kündigung zu!
Wie Sie eine Kündigung formulieren, entnehmen Sie bitte unserem Musterbrief „Kündigungsschreiben”. Bei Zweifeln empfehlen wir dringend den Besuch einer unserer Beratungsstellen.