Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Gegensprechanlage

Mittlerweile gehören Gegensprechanlagen zum Standard - können Mieter/innen den Einbau einer solchen Anlage also verlangen?

Einen Anspruch auf den Einbau einer Gegensprechanlage haben Mieter/innen  nicht. Allerdings wird bei kaum einer Modernisierung  auf den Einbau einer Gegensprechanlage verzichtet. Die Einbaukosten werden dann auf die Mieter/innen umgelegt (regelmäßig 11% der Kosten auf die Jahresmiete).

 

Nach dem Berliner Mietspiegel ist eine „Gegen-/Wechselsprechanlage mit Videokontakt und elektrischem Türöffner“ ein wohnwerterhöhendes Merkmal. Wohnwertmindernd ist dagegen das Merkmal „Keine Gegen-/Wechselsprechanlage mit elektrischem Türöffner".


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