Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mietvertrag: Einzug der Lebenspartnerin / des Lebenspartners

Lassen Sie Ihren Vermieter wissen, dass Ihr/e Partner/in bei Ihnen einzieht:

                                                                                               Berlin, den (Datum)

Aufnahme meiner Lebensgefährtin

Sehr geehrter Herr (Name),


hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass meine Lebensgefährtin, Frau (Name), zum (Datum) einziehen wird.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass nach der Rechtsprechung des BGH Mieter/innen einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zur Aufnahme eines Dritten in die gemietete Wohnung haben, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Zu einem berechtigten Interesse zählt der Wunsch, eine nichteheliche Gemeinschaft zu begründen.

Dennoch bitte ich Sie rein der Form halber um Erteilung der Erlaubnis.

Mit freundlichen Grüßen.

 

  • Lassen Sie den Vertrag vorsorglich in einer unserer Beratungsstellen von einem Rechtsanwalt überprüfen, bevor sie ihn unterzeichnen!
  • Lesen Sie bitte in unseren Tipps „Lebensgefährte“ und „Familienangehörige“ nach, wenn Sie mehr zu rectlichen Aspekten des Einzugs Ihrer Liebsten erfahren möchten.

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10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

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Rainer Balcerowiak
E-Mail: presse (at) bmgev.de

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siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"