Berlin, den (Datum) Mietpreisüberhöhung gemäß § 556 d Absatz 1 BGB Wohnung (Adresse, Wohnungs-/Vertragsnummer) Sehr geehrter Herr /sehr geehrte Frau (Name),
hiermit erhebe ich* eine Rüge nach § 556g Absatz 2 BGB.
Mit Vertrag vom (Mietvertragsdatum einsetzen) habe ich* von Ihnen die Wohnung (Wohnadresse und evtl. Lage bzw. Wohnungsnummer einsetzen) zu einer Nettokaltmiete von (Betrag) Euro gemietet. Bei einer Wohnungsgröße von (Größe) qm entspricht dies einer Nettokaltmiete von (Betrag) Euro/qm. Nach dem Berliner Mietspiegel (zutreffendes Jahr einsetzen) ist eine wesentlich niedrigere Nettokaltmiete pro Quadratmeter ortsüblich.
Nach meinen Berechnungen beträgt diese (Betrag) Euro/qm, bzw. bezogen auf die Wohnungsgröße (Betrag) Euro nettokalt.
Gemäß § 556d BGB in Verbindung mit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist die vereinbarte Miete insoweit nichtig, als sie die ortsübliche Miete um mehr als 10% übersteigt. Dies bedeutet konkret für die von mir gemietete Wohnung:
ortsübliche Miete (Betrag) Euro/qm, bzw. (Betrag) Euro plus 10% (Betrag) Euro/qm, bzw. (Betrag) Euro zulässige Miete gemäß § 556d Absatz 1 BGB: (Betrag) Euro/qm bzw. (Betrag) Euro
Die von Ihnen geforderte Miete übersteigt die höchst zulässige Miete um (Betrag) Euro. Da die mietvertragliche Vereinbarung in dieser Höhe nichtig ist, reduziert sich die derzeitige Miete auf die zulässige Höhe, nämlich auf (Betrag) Euro nettokalt.
Ich* fordere Sie zur Vermeidung einer gerichtlichen Klärung auf, mir* bis zum (Frist von 14 Tagen, genaues Datum einsetzen!) schriftlich mitzuteilen, ob Sie der hier ermittelten Reduzierung der Nettokaltmiete zustimmen. Die überhöhte Miete zahle ich* ab sofort ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Binnen der gleichen Frist bitte ich* zudem gemäß § 556g BGB um Mitteilung, ob Ausnahmetatbestände hinsichtlich der Anwendung der Mietpreisbremse vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift Mieter/in*)
* Bei mehreren Mieter/innen müssen alle benannt sein und alle unterschreiben, dann bitte in Wir-Form schreiben.
Lassen Sie Ihr Schreiben vorsorglich in einer unserer Beratungsstellen anwaltlich überprüfen, bevor Sie es abschicken. |