Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mietpreisbremse: Einfache Rüge (für Mietverträge ab 2019)

Veranlassen Sie, dass Ihre Miete auf die ortsübliche Nettokaltmiete reduziert wird:
  • Lassen Sie Ihr Schreiben vorsorglich in einer unserer Beratungsstellen von einem Rechtsanwalt überprüfen, bevor sie es abschicken!
  • Nach dem Gesetz reicht es, wenn Sie dem Vermieter mitteilen: „Ich* rüge die Verletzung der gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse. Die von Ihnen geforderte Miete ist höher als zulässig.“
    ABER: Wir   empfehlen:   Begründen   Sie   die   Rüge.   Sie   müssen   ohnehin   prüfen,   ob   ausreichend starke Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegen.

                                                                                                                           Berlin, den (Datum)

 

Mietpreisüberhöhung gemäß § 556 g Absatz 2 BGB
Wohnung (Adresse, Wohnungs-/Vertragsnummer)

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich* eine Rüge nach § 556 g Absatz 2 BGB.

Mit Vertrag vom (Mietvertragsdatum einsetzen) habe ich* von Ihnen die Wohnung (Wohnadresse und evtl. Lage bzw. Wohnungsnummer einsetzen) zu einer Nettokaltmiete von (Betrag) Euro gemietet. Bei einer   Wohnungsgröße   von   (Größe)   qm   entspricht   dies   einer   Nettokaltmiete   von   (Betrag)   Euro/qm. Nach dem Berliner Mietspiegel 2019 ist eine wesentlich niedrigere Nettokaltmiete pro Quadratmeter ortsüblich.

Nach meinen Berechnungen beträgt diese (Betrag) Euro/qm, bzw. bezogen auf die Wohnungsgröße (Betrag) Euro nettokalt.
Gemäß § 556 d BGB in Verbindung mit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist die vereinbarte Miete insoweit nichtig, als sie die ortsübliche Miete um mehr als 10% übersteigt. Dies bedeutet konkret für die von mir gemietete Wohnung:


ortsübliche Miete (Betrag) Euro/qm, bzw. (Betrag) Euro

plus 10% (Betrag) Euro/qm, bzw. (Betrag) Euro

zulässige Miete gemäß § 556 d Absatz 1 BGB: (Betrag) Euro/qm bzw. (Betrag) Euro

Die   von   Ihnen   geforderte   Miete   übersteigt   die   höchst   zulässige   Miete   um   (Betrag)   Euro.   Da   diemietvertragliche Vereinbarung in dieser Höhe nichtig ist, reduziert sich die derzeitige Miete auf diezulässige Höhe, nämlich auf (Betrag) Euro nettokalt.

Ich* fordere Sie zur Vermeidung einer gerichtlichen Klärung auf, mir* bis zum  (Frist von 14 Tagen,genaues Datum einsetzen!)  schriftlich   mitzuteilen,   ob   Sie   der   hier   ermittelten   Reduzierung der Nettokaltmiete zustimmen. Die überhöhte Miete zahle ich* ab sofort ausdrücklich unter dem Vorbehaltder Rückforderung. Binnen   der   gleichen   Frist   bitte   ich*   zudem   gemäß   §   556   g   BGB   um   Mitteilung, ob Ausnahmetatbestände hinsichtlich der Anwendung der Mietpreisbremse vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Mieter/in*)

 

*Bei mehreren Mieter/innen müssen alle benannt sein und alle unterschreiben, dann bitte in Wir-Form schreiben.

**Wenn nicht zutreffend, weglassen.


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E-Mail: presse (at) bmgev.de

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siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"