Mietpreisbremse: Einfache Rüge (für Mietverträge ab 2019)
- Lassen Sie Ihr Schreiben vorsorglich in einer unserer Beratungsstellen von einem Rechtsanwalt überprüfen, bevor sie es abschicken!
- Nach dem Gesetz reicht es, wenn Sie dem Vermieter mitteilen: „Ich* rüge die Verletzung der gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse. Die von Ihnen geforderte Miete ist höher als zulässig.“
ABER: Wir empfehlen: Begründen Sie die Rüge. Sie müssen ohnehin prüfen, ob ausreichend starke Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegen.
Berlin, den (Datum) Mietpreisüberhöhung gemäß § 556 d Absatz 1 BGB Wohnung (Adresse, Wohnungs-/Vertragsnummer)
Sehr geehrter Herr /sehr geehrte Frau (Name), * Bei mehreren Mieter/innen müssen alle benannt sein und alle unterschreiben, dann bitte in Wir-Form schreiben. |









