Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Betriebskosten: Verspätete Betriebskostenabrechnung

Verweigern Sie die Nachzahlung auf eine verspätet vorgelegten Abrechnung:

                                                                                                       Berlin, den (DatumBetriebskostenabrechnung für (Jahr)
 

Sehr geehrter Herr (Name),
 

die von Ihnen erstellte Betriebskostenabrechnung für (Jahr) ist mir am (Datum) zugegangen. Mit dieser Abrechnung machen Sie eine Nachzahlung für den Zeitraum vom (Datum) bis (Datum) geltend.
 

Das Gesetz schreibt vor, dass über die Betriebskosten innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen ist. Wird diese Frist überschritten, können Nachforderungen nur dann geltend gemacht werden, wenn der Vermieter die Fristversäumnis nicht zu vertreten hat.
 

Da Sie die Abrechnungsfrist nicht eingehalten und in Ihrem Begleitschreiben auch keinerlei Umstände vorgetragen haben, weshalb Sie die Verspätung nicht zu vertreten hätten, ist Ihre geltend gemachte Nachforderung gegenstandslos.
 

Mit freundlichen Grüßen.


  • Lassen Sie Ihr Schreiben vorsorglich in einer unserer Beratungsstellen von einem Rechtsanwalt überprüfen, bevor sie es abschicken!

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