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Corona-Krise

Hilfe für Mieter/innen


Maßnahmenpaket der Bundesregierung

(verkündet am 27.03.2020: Gesetz zur Abmilderung der Folgender COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht)

  • zwischen 01.04. und 20.06.2020 keine Wohnraumkündigung wegen Mietschulden (sofern aufgrund von Einkommensausfalls wegen Corona-Krise Miete nicht bezahlt werden konnte)
  • zwischen 01.04. und 20.06.2020 kein Abstellen von Strom, Wasser oder Telefon (sofern aufgrund von Einkommensausfalls wegen Corona-Krise Rechnungen nicht bezahlt werden konnten)
  • Regelungen können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden

 

Maßnahmenpaket des Berliner Senats

(Pressemitteilung)

  • für die Landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Berlinovo:

- Aussetzen von Mieterhöhungen
- bei Mietrückständen sollen von Fall zu Fall kulante Lösungen vereinbart werden
- keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen
- Räumungen von bewohnten Wohnungen werden ausgesetzt und überprüft

  • Der Senat appelliert an private Vermieter in gleicher Weise zu verfahren.
  • Der Senat wird auf Versorgungsunternehmen darauf hinwirken, dass diese bis auf Weiteres auf Strom- und Gassperren verzichten.
  • Der Senat wird sich an der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen vom Bund zum Umgang mit Mietverzichten, Mietausfällen und Mietrückständen aktiv beteiligen und bei Bedarf eigene Hilfsprogramme für Mieter/innen und Vermieter entwickeln. Hierbei ist der gemeinsame Vorschlag vom DMB (Deutscher Mieterbund) und GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) für einen Solidarfonds einzubeziehen.

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