MieterEcho 30.11.2017
Kaum Erfolge gegen Zweckentfremdung - In Moabit diskutierte die zuständige Stadrätin mit Anwohnern
Über 60 Anwohner nahmen am Mittwoch an einer Veranstaltung der Initiative „Wem gehört Moabit“ zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtschloss in der Rostocker Straße teil. Die zuständige Stadträtin Sandra Obermeyer (Linke) beteuerte, dass der Bezirk sein Möglichstes tue, um den Missbrauch von Wohnungen durch Leerstand und Ferienapartments einzudämmen. Sie und ihre Mitarbeiter/innen widmeten sich dieser Arbeit „mit viel Herzblut“.
Doch das Gesetz und das Verwaltungsverfahren eröffne Hausbesitzern bei Leerstand und Anbietern von Ferienwohnungen viele Schlupflöcher. Auch in Grauzonen wie der Kurzzeitvermietung von möblierten Wohnungen biete das Gesetz wenig Eingriffsmöglichkeiten, zumal Missbrauch von legalen Mietverträgen nur sehr schwer zu kontrollieren und nachzuweisen sei.
In der Tat ist die Bilanz des Bezirks recht bescheiden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer 2014 konnten in Mitte lediglich rund 300 zweckentfremdete Wohnungen wieder der regulären Nutzung zugeführt werden, obwohl von einem Bestand von mehreren Tausend ausgegangen wird. . Derzeit laufen laut Obermeyer weit über 1000 Verfahren, wobei die Gegenseite oftmals von mächtigen Lobbyorganisationen und spezialisierten Anwaltskanzleien unterstützt werden.
Beim missbräuchlichen Leerstand sieht es auch nicht besser aus. Bei der Beantwortung einer Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung zum Leerstand in Moabit erklärte Obermeyer im September, dass 13 der 21 in der Anfrage benannten Objekte dem Bezirksamt nicht bekannt seien, obwohl sie teilweise bereits vor Monaten gemeldet wurden. Auf der Veranstaltung räumte die Stadträtin ein, dass man aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren oftmals nur „mit Verzögerung“ auf neue Meldungen reagieren könne. Aber sie könne versichern, „dass jedem Hinweis nachgegangen wird“.
In der anschließenden Diskussion zeigten sich viele Teilnehmer äußerst unzufrieden mit der weitgehenden Machtlosigkeit des Bezirks gegen die weiterhin wuchernde Zweckentfremdung. Obermeyer verwies auf „die Grenzen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes“ und den schmalen Grat, auf dem man sich juristisch in Bezug auf die im Grundgesetz garantierten Eigentumsrechte bewege. Nötig wären ferner Änderungen im Mietrecht, doch das falle weder in die Kompetenz des Bezirks noch des Landes Berlin.
Ein Teilnehmer schlug vor, angesichts der eher flügellahmen Mühlen der Verwaltung auch auf unkonventionelle Formen des Widerstands gegen Spekulanten zu setzen, beispielsweise durch regelmäßige massenhafte Anrufe bei entsprechenden Hausbesitzern und Verwaltungen. Eine Bezirksverordnete kündigte ferner einen Antrag an, zwei von Leerstand betroffene Häuser unter Zwangsverwaltung zu stellen. Und der Stadträtin wurden etliche neue Objekte benannt, in denen es Ferienwohnungen bzw. Leerstand gibt. Auch der „Runde Tisch gegen Gentrifizierung“ will den Schwung aus dieser Veranstaltung nutzen, um seine Aktionen gegen Zweckentfremdung fortzusetzen. Das nächste Treffen ist am Dienstag, den 12. Dezember 2017 um 19 Uhr in der Kontaktstelle Pflegeengagement in der Lübecker Straße 19.
Rainer Balcerowiak