Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 03.12.2013

Wohngemeinschaft ist keine Pension

Mit der Zurückweisung der Kündigung ist die Auseinandersetzung um Wohngemeinschaft in Weissensee nicht beendet
 
 „B 59 bleibt“. Diese Parole kann man in Weissensee in den letzten Monaten häufiger lesen. Dabei handelt es sich um eine aus fünf Personen bestehende  Wohngemeinschaft in der Berliner Allee 59. Sie besteht seit November 2009, und die Mieter wollen auch weiter dort wohnen. Doch die Eigentümer des Hauses, Manfred und René Ulrich, haben mit dem Haus andere Pläne und sind seit Langem im Konflikt mit den Mietern.  Ihnen wurde mit der Begründung gekündigt, es gäbe eine unerlaubte Untervermietung. Mit Unterstützung der Berliner Mietergemeinschaft legten die Mieter Widerspruch gegen die Kündigung ein. Am 20. November fand vor dem Amtsgericht Weissensee die mündliche Verhandlung statt.
 Dort führte der Anwalt der Eigentümer Hartwig Tholl aus, dass es sich nicht um eine Wohngemeinschaft sondern um eine Pension handele. Zur Begründung führte er in der Anklageschrift an,  dass in sich in der Wohnung häufiger fremde Personen mit großen Taschen und Rücksäcken aufhielten. Dabei handelt es sich  um Freunde und Bekannte der Wohngemeinschaft, die dort zu Besuch sind.  Das Amtsgericht Weissensee folgte der Lesart der Eigentümer und ihres Anwalts  nicht und wies die Kündigung zurück. Diese Entscheidung, die am 2. Dezember bekannt wurde,  hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung abgezeichnet.  Eine Wohngemeinschaft sei eine Wohngemeinschaft und keine Pension,  erklärte die Richterin sinngemäß und wies gegenüber Hartwig Troll auf verschiedene Urteile höherer Instanzen hin, die die Rechte der Mieter von Wohngemeinschaften stärken. Im Gespräch mit MieterEcho Online zeigte sich ein Mieter der Wohngemeinschaft erfreut über das Urteil. Allerdings dürfte damit die Auseinandersetzung mit den Vermietern nicht beendet sein.  So ist noch nicht klar, ob die Eigentümer Widerspruch gegen das Urteil einlegen werden.      Unwahrscheinlich wäre es nicht. Schließlich hatte der Vermieter bereits während der Verhandlung  die nächste Kündigung an. Dieses Mal soll eine von Solidaritätsaktion mit der Wohngemeinschaft als Grund dienen. Unbekannte hatten Ausstellungspuppen eines Bekleidungsladens T-Shirts mit der Parole „B59 bleibt“ übergezogen. Einen Zusammenhang mit den Mietern der Wohngemeinschaft gibt es nicht.  Schließlich hatte sich zu ihrer Unterstützung ein Solidaritätsbündnis gebildet, das die Kündigung der Wohngemeinschaft in einen politischen Kontext stellte und mit der Parole „B59 bleibt“ dagegen mobilisierte.   „In diesem Fall wird wieder einmal deutlich, dass der Vermieter offensiv Gründe sucht,  um die Bestandmieter zu räumen und bei Neuvermietung den Profit zu steigern“, erklärte Aktivist des Solidaritätsbündnisses, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will,  gegenüber dem MieterEcho.
  

Peter Nowak

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