Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 29.11.2019

Bundesrat will Mietwucher eindämmen

Der Bundesrat hat am Freitag auf Initiative des Freistaates Bayern einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rechte von Mietern beim Kampf gegen Wuchermieten erheblich verbessern würde. Der Paragraph 5 des des Wirtschaftsstrafgesetzbuches (WiStG) soll entsprechend verändert werden.

Laut dem Beschluss, der auch vom Land Berlin unterstützt wurde, soll künftig eine vereinbarte Miete, die 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung generell als überhöht gelten und entsprechend geahndet werden. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen wird auf 100.000 Euro verdoppelt.

Bislang mussten Mieter, die gegen Mietwucher vorgehen wollten, individuell nachweisen, dass sie sich vergeblich um preiswerteren Wohnraum bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Das erwies sich in der Praxis als schwierig bis unmöglich Daher ist der „Wucherparagraph“ des WiStG bislang kaum zur Anwendung gekommen. Diese individuelle Nachweispflicht soll künftig komplett entfallen .

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu abgeben muss. Anschließend werden der Entwurf und die Stellungnahme dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Wie sich die Bundesregierung zu dem Entwurf positionieren wird und wie lange dieses Prozedere dauern wird, ist derzeit nicht abzuschätzen. Falls der Entwurf Gesetzeskraft erlangt, könnte dies auch Auswirkungen auf die Rechtssicherheit des geplanten Berliner Mietendeckel haben, der ebenfalls die Möglichkeit einer Mietsenkung in Bestandsverträgen bei einer Mietpreisüberhöhung von mehr als 20 Prozent vorsieht – allerdings nicht auf Grundlage der im aktuellen Mietspiegel definierten ortsüblichen Vergleichsmieten, sondern auf Basis der Mietspiegelwerte von 2013, ohne Berücksichtigung der Wohnungsgrößen und als eigenständiges Landesrecht.

Die bayrische Bundesratsinitiative zielt also offensichtlich auch darauf, dem Berliner Mietendeckel die Legitimation zu entziehen. Eine Strategie, die nicht nur von der Berliner CDU, sondern auch von Franz-Georg Rips, dem bis Juni amtierenden Präsidenten des Deutschen Mieterbundes, ausdrücklich unterstützt wurde. Rips hatte auf einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Wohnungswirtschaft bereits vor einigen Monaten einen „undifferenzierten Mietendeckel“ abgelehnt und einen verschärften Wucherparagraphen als Alternative angepriesen

Rainer Balcerowiak

 

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