Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online - 28.12.2011

Transparenz auf Sparflamme

Ein Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses soll die offengelegten Wasser-Verträge prüfen

Im Februar 2011 hatten beim Volksentscheid „Unser Wasser“ über 660.000 Berliner/innen für den von der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch vorgelegten Gesetzestext gestimmt. Das Gesetz trat am 4. März des Jahres in Kraft. Darin festgehalten ist nicht nur die komplette Offenlegung des Vertragswerks zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe von 1999, sondern auch die Verpflichtung des Abgeordnetenhauses über die Verträge abzustimmen und sie vorher eingehend öffentlich zu prüfen.


Im Paragraph 3 des Volksgesetzes heißt er hierzu: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Mit den Stimmen von SPD und CDU beschloss das Abgeordnetenhaus am 1. Dezember vergangenen Jahres hierzu die Einsetzung eines Sonderausschusses. Seit Januar tagen seine neun Mitglieder nun im Zweiwochenrhythmus. Die Arbeit des Ausschusses ist bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Dabei setzten die Koalitionsfraktionen den von ihnen ins Parlament gebrachten Antrag durch. Grüne, Linkspartei und Piraten hatten zuvor einen eigenen Antrag vorgebracht. Dieser sah vor, dass vor Beginn der Ausschussarbeit überprüft werden sollte, in welchem Umfang zusätzliche Mittel für Personal für Fraktionen und Parlamentsverwaltung bereitzustellen wären. Schließlich hätten die zu untersuchenden Vertragsbestandteile einen großen Umfang und seien hochkomplex, weswegen mit einer erheblichen Mehrarbeit zu rechnen sei. Zudem werden sich wohl kaum, wie im Gesetz gefordert, unabhängige Experten finden, die ihre Prüfungsaufgaben gratis durchführen.

Keine Mittel für unabhängige Sachverständige
Die Koalitionsfraktionen verwehrten sich gegenüber diesem Ansinnen. Zusätzliche Mittel für die Ausschussarbeit bereitzustellen sei „dummdreiste Verschwendung von Steuermitteln“, sagte der SPD-Abgeordnete und Sprecher für Rechts- und Netzpolitik Sven Kohlmeier in der Debatte des Abgeordnetenhauses am 1. Dezember. Und weiter: „Sowas hätte man früher als Raubrittertum bezeichnet.“ Der Antrag der Koalitionsfraktionen entspräche genau dem, was der Wassertisch mit dem Volksentscheid durchgesetzt habe. In eine ähnliche Kerbe schlug der Abgeordnete Sven Rissmann für die CDU: Es gehe gar nicht um eine parlamentarische Aufklärung, sondern nur um „eine geordnete Offenlegung und Prüfung der Wasserverträge“. Deshalb seien zusätzliche Mittel weder nötig noch vertretbar. Der Wassertisch kritisierte den Beschluss umgehend. In einer Erklärung heißt es, CDU und SPD erwarteten „Expertise für ‚lau plus Fahrgeld’. Es wird also auf juristische Gutachten, die sich eingehend mit den damals geheimen, umfangreichen Verträgen auseinandersetzen, weitestgehend verzichtet.“ Ein Sonderausschuss ohne angemessene Ausstattung sei „eine Farce“. Die von SPD und CDU vorgenommene Einrichtung des Ausschusses würde dem Volksgesetz lediglich „pro forma“ genügen. Es kann durchaus bezweifelt werden, dass SPD und CDU an einer ernsthaften Überprüfung – geschweige denn einer Anfechtung – der Verträge gelegen ist. Zu erwarten ist eher, dass die Senatsfraktionen, ähnlich wie die Vorgängerregierung auch, auf die spezialisierten Juristen des Senats zurückgreifen werden und sich mit deren Erklärungen zufrieden geben. Zumindest war dies beim Verkaufsverfahren der Berliner Sparkasse und auch bei der „Risikoabschirmung“ der Bankgesellschaft so, wo es beide Male ebenfalls um komplexe juristische Fragestellungen ging. Interessanterweise folgt die Große Koalition damit ihrer schon bei der Teilprivatisierung gefahrenen Strategie: Die Abgeordneten möglichst unwissend lassen und die eigene Expertise ohne Konkurrenz ins Rennen schicken. Um den Ausschuss doch noch mit kritischer Expertise zu begleiten, hat sich ein kleiner Kreis zusammengefunden an dem auch vom Wassertisch benannte Expert/innen beteiligt sind. Es kann jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass ausgerechnet die beiden Parteien, die die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe verbrochen haben, sich jetzt zu Vorreitern bei deren politischer Aufarbeitung machen.


Benedict Ugarte Chacon

zurück zu MieterEcho online....

Teaserspalte

Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin

Tel.: 030 - 21 00 25 84
Fax: 030 - 216 85 15

Email: me(at)bmgev.de

Ferienwohnungen

Unsere Umfrage

Falls sich eine oder mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus befinden, berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage.