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MieterEcho online 17.05.2018

Verwaltungsgericht bestätigt Vorkaufsrecht.

Übertragung der Heimstraße 17 an die WBM war rechtmäßig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klage einer Grundstücksgesellschaft gegen den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg abgewiesen. Streitgegenstand war das Haus in der Heimstraße 17 im Chamisso-Kiez, das der Investor für 3,5 Millionen erworben hatte. Da das Gebäude in einem Milieuschutzgebiet liegt, hatte der Bezirk vom Eigentümer die Unterzeichnung einer Abwendungserklärung verlangt, in der sowohl mietpreistreibende Modernisierungen, als auch die Umwandlung in Eigentumswohnungen für einen längeren Zeitraum ausgeschlossen werden. Da der Eigentümer dies verweigerte, machte der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch und übertrug das Haus an die kommunale Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM). Dagegen hatte der Investor Klage eingereicht. In der Begründung wurde u.a. geltend gemacht, dass das Haus bis zum Jahr 2026 ohnehin förderrechtlichen Bindungen im Sinne der Erhaltungssatzung unterliege. Generell sei zudem das bezirkliche Vorkaufsrechts nicht durch das Allgemeinwohl gerechtfertigt.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts betonte in ihrer Klageabweisung, dass ohne den Vorkauf und die Übertragung an eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft die bisherige Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet sei. Deren Schutz gehöre aber zu den wesentlichen Elementen des Milieuschutzes. Das Gebiet, in dem sich das Haus befindet, stehe unter starkem Investitionsdruck, da die Mieten noch niedrig seien und die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu befürchten sei.

Der Kläger kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Dort sind bereits weitere Fälle anhängig, bei denen es um das bezirkliche Vorkaufsrecht geht. Der Bezirk strebt ferner eine Grundsatzentscheidung über den bei Ausübung des Vorkaufsrechts zu entrichtenden Preis an. Hintergrund ist eine eine Gesetzeslücke, die von Investoren ausgenutzt wird, um das Vorkaufsrecht durch vollkommen überhöhte Preise faktisch auszuhebeln. Denn bei Zwangsversteigerungen von Häusern wird für das Verkaufsrecht nicht der Verkehrswert, sondern der tatsächlich erzielte Auktionspreis veranschlagt. So ersteigerte im März 2018 die einschlägig bekannte Czarny und Schiff GbR ein Haus am Mehringdamm mit 27 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten für 7,1 Millionen Euro – zwei Millionen über dem Verkehrswert. Der Bezirk will dies nicht hinnehmen.

Rainer Balcerowiak 

 

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