MieterEcho online 14.12.2017
Mieter/innen fordern schnelle Verordnung gegen Mieterhöhungen
Am Freitag um 14 Uhr wollen die Mieter/innen der Neuköllner Sozialwohnungsbauten in der Manitiustraße 17-17 und dem Maybachufer 40-42 der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art überbringen. Es handelt sich um ein Gutachten, das sie von den Bielefelder Rechtswissenschaftler Martin Schwab erstellen ließen. Dort hat der Jurist eine rechtssichere Änderung der Verordnung zur Berechnung der Mieten im alten sozialen Wohnungsbau formuliert. Für die Neuköllner Mieter/innen ist die schnelle Umsetzung der Rechtsverordnung existentiell. Ab dem 1. Januar sollen die 99 Mietparteien im sozialen Wohnungsbau bis 330 Euro mehr Miete an die Maybachufer GmbH und Co zahlen. Der Vermieter rechnet dabei Zinsen für längt abgezahlte Kredite in die Mieterhöhung ein und beruft sich auf die geltende Rechtslage. Die lässt es zu, dass längst abgezahlte Kredite als Entschuldungsgewinne und fiktive Kosten bei Mieterhöhungen herangezogen werden können. Nun gäbe es gesetzliche Möglichkeiten, diese Praxis zu ändern. „Paragraf 28 des Wohnungsbindungsgesetzes erlaubt es dem Senat, die Berechnungsgrundlagen der Kostenmiete jederzeit und grundlegend auf das für Eigentümer tatsächlich auskömmliche Maß zu beschränken«, erklärt Ulf Glandien vom Netzwerk Mieterstadt.de. Davon könnten Zehntausende Bewohner und der Landeshaushalt von niedrigeren Sozialmieten profitieren. Der Bielefelder Juraprofessor Martin Schwab hat nun in seiner Expertise aufgezeigt, wie diese reale Mietenbremse rasch umgesetzt werden kann. „Die Beseitigung der Entschuldungsgewinne aus der Berechnungsverordnung lässt sich mit minimalinvasiven Eingriffen erledigen“, betont Schwab. Die Änderung könnte bei der letzten Senatssitzung in diesem Jahr am 19. Dezember verabschiedet werden. Doch verkündete Lompscher über Twitter, dass die von Schwab vorgeschlagene Änderung nicht realisiert werden könne, weil Kernelemente der Förderverordnung nicht ohne gesetzliche Grundlage verändert werden können. Das aber ist eine zeitaufwendige Angelegenheit und diese Zeit haben die betroffenen Mieter/innen nicht.
Armutszeugnis des Senats
Es ist ein Armutszeugnis für die von der LINKEN gestellte Senatorin, dass sie nicht alle Möglichkeiten ausnutzt, um die Interessen der Mieter/innen mit geringen Einkommen gegen die Verwertungsinteressen der Immobilienbranche zu verteidigen. Warum hat nicht Lompschers Behörde Rat bei Jurist/innen geholt? Warum mussten die Betroffenen selber aktiv werden? Sie hatten das Glück, dass Schwab seine Expertise kostenlos erstellte, sonst wären sie noch auf den Kosten sitzen geblieben. Es ist ein weiteres Armutszeugnis, dass Lompscher die im Koalitionsvertrag für den Berliner Senat festgelegte Frist von 100 Tagen verstreichen ließ, um die Gesetze für die Sozialwohnungen zu reformieren. Mehrere Gesetzesvorschläge ihrer Behörde fanden bei den Koalitionspartner/innen keine Zustimmung. „Ich hatte den Eindruck, dass diese Entwürfe bloß als sozialmieterfreundlich getarnt waren, obwohl sie unkontrollierte Möglichkeiten für Vermieter bargen«, so der Kommentar des Juristen Martin Schwab. Nun wurde ein sechsköpfiges Expert/innengremium eingesetzt.Es soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, die mieterfreundlich klingt, aber die Verwertungsinteressen der Immobilienbranche möglichst nicht tangiert. Die Neuköllner Sozialmieter/innen haben von diesen Hickhack genug. Sie haben am Freitag eine ganz konkrete Forderung. „Frau Lompscher, erlassen Sie sofort eine Rechtsverordnung nach Paragraf 28 Wohnungsbindungsgesetz, um dem unerträglichen und maßlosen Missbrauch des sozialen Wohnungsbaus durch Spekulanten ein Ende zu machen«, heißt es in einem Offenen Brief, der von zahlreichen Berliner Mieter/inneninitiativen unterzeichnet wurde. Die Aktion wird vom Büro für Ungewöhnliche Maßnahmen unterstützt. Nach Weihnachten sollte die Zeit der Geschenke der Mieter/innen an die Politik vorbei sein. Der sollte mal die Rute gezeigt werden.