Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho 09.08.2014

Umwandlungskarrusell dreht sich weiter

Druck auf Mieter/innen wächst: Allein seit 2010 wurden in Berlin über 25 000 Wohnungen von Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Während die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt sich immer weiter anspannt, die Mietkosten wie in keiner anderen deutschen Stadt ansteigen und der Neubau im preisgünstigen Segment noch immer auf sich warten lässt, geraten Wohnungssuchende und Mieter/innen durch eine weitere Entwicklung zunehmend unter Druck: in Berlin werden immer mehr Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.
Waren es im Jahr 2010 noch 4535 Objekte und 2011 insgesamt 4744, stieg die Zahl nach 2012 mit 7264 im Jahr 2013 sogar auf 9178 Wohnungen. Innerhalb von vier Jahren hat sich die Zahl damit nicht nur verdoppelt, sondern erreichte ein Gesamtvolumen von 25751. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hervor. Die aktuellen Zahlen basieren auf dem Bericht des Gutachterausschusses (GAA) für Grundstückswerte zum Berliner Immobilienmarkt, der Ende Juli vorgelegt worden ist. Die meisten Umwandlungen haben demnach in Pankow (2049), Mitte (1582) und Friedrichshain/Kreuzberg (1563) stattgefunden. Gefolgt von Charlottenburg/Wilmersdorf (1195), Steglitz/Zehlendorf (672) und Tempelhof/Schöneberg (640). Einen überproportional hohen Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, nämlich eine Verdoppelung der Quote, habe in Neukölln sowie Treptow/Köpenick stattgefunden. Umwandlungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften seien laut Senatsstadtentwcklungsverwaltung seit 2011 nicht mehr getätigt worden. Der Anteil von Eigentumswohnungen an der Spree am Gesamtwohnungsbestand beträgt derzeit 14,9 Prozent.
Trotz der kürzlich vom Berliner Senat beschlossenen Verlängerung der Kündigungsschutzfrist im Falle der Umwandlung einer Mietwohnung in Eigentum auf zehn Jahre, ergeben sich daraus erhebliche Risiken für die Mieter/innen. So ist mit zügigeren Mietsteigerungen zu rechnen. Zudem droht nach einer Eigenbedarfsklage durch den Eigentümer trotz der verbesserten Schutzklausel letztendlich doch der Verlust der Wohnung.
Dennoch erteilte Engelbert Lütke Daldrup, Staatssekretär für Bauen und Wohnen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wirksamen Maßnahmen zum Umwandlungsstopp mit Blick auf den Koalitionspartner CDU eine Absage. "Da im Senat keine Einigung in der Frage der Erforderlichkeit einer Umwandlungsverordnung erzielt wurde, ist dieses Instrument nicht im Stadtentwicklungsplan Wohnen aufgeführt."
Wie dringend erforderlich nicht nur ein Verbot von Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen ist, sondern auch ein in kommunaler Verantwortung stehender preisgünstiger Neubau, ergibt sich nicht zuletzt dadurch, dass die zurzeit in Bau oder Planung befindlichen Objekte  nach Fertigstellung mehrheitlich ebenfalls im hochpreisigen Bereich der Eigentumswohnungen angesiedelt sein werden.

Christian Linde

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