MieterEcho online 20.05.2013
Tschüss, Veolia!
Nach RWE will sich nun auch Veolia von seinen Anteilen an den Berliner Wasserbetrieben trennen.
Die Wasserbetriebe wurden 1999 teilprivatisiert. 49,9 Prozent der Anteile hielten bis zum Herbst letzten Jahres RWE und Veolia. Im Oktober beschloss das Berliner Parlament mit den Stimmen von SPD und CDU den Rückkauf der RWE-Anteile für 618 Millionen Euro plus Nebenkosten, was einer Gesamtsumme von rund 650 Millionen Euro entspricht. Kritik an der Höhe des Kaufpreises kam sowohl von den Oppositionsparteien als auch vom Berliner Wassertisch, der mit seinem Volksentscheid 2011 für die Veröffentlichung der Teilprivatisierungsverträge gesorgt hatte. Nun stellte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) Mitte Mai im Hauptausschuss ein Angebot von Veolia vor, wonach der Konzern sich nach einigem Zögern dazu entschlossen habe, dem Land seinen gesamten Anteil an den Wasserbetrieben anzubieten. Über eine mögliche Rückkaufsumme wurde zumindest öffentlich noch nicht gesprochen. Es ist aber anzunehmen, dass sich Veolia am Kaufpreis der RWE-Anteile orientieren wird. Wie es nun zum Umschwung von Veolia kam, ist noch unklar. Bereits im Sommer letzten Jahres hatte es Kontakte zwischen Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und dem Vorstand von Veolia gegeben. Später kam ans Licht, dass Heilmann eine Art Strategiepapier zur Neuausrichtung der Wasserbetriebe formuliert hatte, das Veolia eine unangemessen starke Position einräumte. Innerhalb der Koalition soll dieses Vorgehen des nicht zuständigen Senators für Irritationen gesorgt haben. Auch hatte der Konzern im letzten Jahr noch versucht, den Verkauf der RWE-Anteile an das Land Berlin gerichtlich zu verhindern. Man sei „überzeugt, dass RWE den Verkauf seiner Anteile an den Berliner Wasserbetrieben in der geplanten Form ohne unsere Zustimmung nicht durchführen kann“, hieß es in einer Erklärung im Mai 2012. Das Modell der Wasserbetriebe sah vor, dass die Privaten 49,9 Prozent der Anteile an der Wasserbetrieben über die gemeinsame Gesellschaft „RWE Veolia Berlinwasser Beteiligungsgesellschaft“ (RVB) halten. An der RVB wiederum waren RWE und Veolia zu je 50 Prozent beteiligt und vertraten hierüber gemeinsam ihre Interessen gegenüber dem Land Berlin. Mit dem Ausstieg von RWE sah sich Veolia benachteiligt, falls die Privatisierungsverträge nicht entsprechend angepasst würden. Zu diesen Teilprivatisierungsverträgen hat die Piratenfraktion Ende April eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht, um deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Kritik vom Wassertisch
Der Wassertisch begrüßte die Rückkaufabsichten. Nur mit einer Rekommunalisierung sei ein „ökonomischer und ökologische Umbau“ der Wasserbetriebe möglich. Einnahmen sollten künftig nur noch laufende Kosten und Investitionen abdecken, auf Gewinne müsse verzichtet werden. Zudem fordert die Initiative eine Mitspracherecht der Verbraucher/innen bei der Leitung des Unternehmens. Das Land habe aber bei einem Rückkauf sparsam vorzugehen und dürfe Veolia seinen Rückzug nicht auch noch „vergolden“. Dies wäre nach Ansicht der Initiative „verheerend für weitere Rekommunalisierungsprojekte in ganz Deutschland.“ Vielleicht kommt dem Land in den anstehenden Verhandlungen aber auch der Berliner Drehtüreffekt zu Gute – oder eben nicht. So fungiert der ehemalige Pressesprecher und zeitweilige Büroleiter des ehemaligen Finanzsenators Thilo Sarrazin (SPD), Matthias Kolbeck, seit 2009 als Pressesprecher der Veolia Wasser GmbH und ist mittlerweile zum Leiter ihrer Kommunikationsabteilung aufgestiegen. Ob und wie sich das Arbeitsverhältnis von Kolbeck im Hause Sarrazin auf das heutige Verhältnis von Veolia und Senat auswirkt, ist unklar. Auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (Piraten) teilte der Senat lediglich mit: „Die Senatsverwaltung für Finanzen nimmt zu Personalangelegenheiten nicht öffentlich Stellung.“ Erkenntnisse darüber, dass Insiderwissen aus der Senatsverwaltung an Veolia geflossen sein könnten, liegen dem Senat nach eigenen Angaben nicht vor – mit Sicherheit ausgeschlossen hat er dies in seiner Antwort auf Delius´ Frage allerdings nicht.
Benedict Ugarte
zurück zu MieterEcho online