Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

12.09.2017 Tarsap

Tarsap versucht weiter, Mieter/innen in Schöneberg loszuwerden

Seit die Tarsap Bau- & Hausverwaltung GmbH 2013 einen Gebäudekomplex an der Ecke Alvensleben-/ Kulmer Straße in Schöneberg-Nord erworben hat, versucht sie die Mieter/innen los zu werden. Die Wohnhäuser wurden in den 1970er Jahren mit öffentlichen Mitteln im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus errichtet. Die Gebäude sind verwahrlost, die Wohnungen teilweise mit Asbest und Schimmel belastet (siehe MieterEcho 379, Februar 2016). Laut Tarsap-Website wurde die Baugenehmigung für die geplanten Penthäuser auf dem Dach mittlerweile erteilt. Ein erheblicher Teil der Bestandswohnungen wurde bereits als Eigentumswohnungen verkauft. Tarsap vermarktet sie mit dem Slogan „Moderner 70er-Schick mit allen Freiheiten“ – damit ist offensichtlich gemeint: frei von lästigen Mieter/innen. Leere Wohnungen bringen einen höheren Preis als vermietete, und so versucht Tarsap, ihre Mieter/innen zu vertreiben. Eine Räumungsklage gegen einen langjährigen Mieter wurde im März 2017 vom Amtsgericht Schöneberg zurückgewiesen, weil die Beschuldigungen nicht zu halten waren (siehe MieterEcho online, 18.05.2017).


Alle sollen ausziehen


Am 3. August 2017 teilte Tarsap den verbliebenen Mieter/innen mit, dass sie zum 1. Oktober diesen Jahres – also innerhalb von weniger als zwei Monaten – ihre Wohnungen verlassen müssen, weil eine Asbestsanierung durchgeführt werden soll. Jahrelang hat Tarsap sich nicht um die Belastungen durch die mit asbesthaltigem Klebstoff befestigten Fußbodenplatten gekümmert. Nun stellt sie plötzlich fest: „Mit zunehmender Dauer steigt die Gefahr von Beschädigungen des Bodenbelages und damit die Gefahr von austretendem Asbeststaub, der bekanntermaßen gesundheitsschädigend ist.“ Darum sollen die Mieter/innen ihre Wohnungen für die Dauer der Sanierungsarbeiten – voraussichtlich 6 Monate – vollständig räumen. Sie sollen Tarsap mitteilen ob sie in der Zeit „eine Ersatzwohnung benötigen oder bei Verwandten unterkommen können.“
Die Mieter/innen sind verunsichert, denn in einem vergleichbaren Fall hat eine Mieterin im Zuge angeblicher Sanierungsarbeiten ihre Wohnung verloren. Nachdem Parthena K. wegen eines Wasserschadens vorübergehend mit ihren beiden Kindern aus ihrer 3-Zimmer-Wohnung in der Kulmer Straße ausziehen musste, wurde das Schloß ausgetauscht. Als sie nach 6 Monaten durch gerichtliche Verfügung wieder Zutritt zu ihrer Wohnung bekam, war diese vollkommen unbewohnbar. Wände waren herausgerissen, Küche und Bad nicht mehr vorhanden, und es wurden Besichtigungen mit Kaufinteressierten durchgeführt. Dann kündigte Tarsap der Mieterin, weil sie angeblich den Wasserschaden verspätet gemeldet hätte, und forderte Schadensersatz von 100.000 Euro.


Aussperrung einer Mieterin


Nachdem Tarsap das Wohnungsschloss erneut austauschte, erwirkte die Anwältin der Mieterin, Karoline Gutöhrlein, einen vollstreckbaren Titel. Als jedoch Gerichtsvollzieherin Gabriele Golitz in den Räumen der Tarsap am Britzer Damm die Herausgabe der Schlüssel verlangte, wurde ihr mitgeteilt, dies sei nicht möglich, da die Wohnung zwischenzeitlich neu vermietet sei. Der neue Mieter Uwe Andreas Piehler wohne bereits dort. Nun ist Piehler nicht irgendwer, sondern Mitglied der Tarsap Geschäftsführung, mit den Verantwortungsbereichen strategische Unternehmensausrichtung, Immobilieneinkauf und Marketing.
Am 5. September 2017 wurde vor dem Amtsgericht Schöneberg über den Antrag der Mieterin auf einstweilige Verfügung und Herausgabe der Wohnungsschlüssel verhandelt. Seit einem dreiviertel Jahr ist Parthena K. mit ihren beiden Söhnen obdachlos, sie wohnen mal hier, mal dort, bei Verwandten und Bekannten, oft auch getrennt, wenn nicht für alle drei Platz ist. Amtsrichter Daniel Unland stellte sofort klar, dass er der Mieterin Recht geben würde, zumal die Vermietung ihrer Wohnung an Herrn Piehler nicht glaubhaft sei. Trotzdem empfahl er, sie solle sich mit Tarsap gütlich einigen, denn ein friedvolles Mietverhältnis sei unter den gegebenen Umständen kaum vorstellbar, und der Ausgang des anderen Gerichtsverfahrens einschließlich Schadensersatzforderung noch offen. Mit einem Vergleich könne sie all das beenden und sich um neuen Wohnraum bemühen. Es wurde ein Vergleich über eine Zahlung der Tarsap an die Mieterin in Höhe von 25.000 Euro geschlossen, mit dem alle gegenseitigen Ansprüche, einschließlich der Schadensersatzforderung, hinfällig wären. Nachdem innerhalb der vereinbarten Bedenkzeit von zwei Tagen keine der Parteien widersprochen hat, ist der Vergleich nun rechtskräftig.


Billig rausgekauft


Es bleibt der Eindruck, dass Parthena K. für den Verlust ihrer Wohnung allzu billig entschädigt wurde, insbesondere angesichts der langen Obdachlosigkeit und der Aussichtslosigkeit, überhaupt eine vergleichbare Wohnung zu finden. Matthias Bauer vom Projekt „Mieten und Wohnen“ beim Quartiersmanagement Schöneberg Nord spricht einen weiteren Aspekt an: "Bedauerlich ist, dass das Verhalten der Tarsap nicht strafrechtlich betrachtet wird. Nach der 'Berliner Linie' hätte der illegale Wohnungsbesetzer längst geräumt werden müssen, und nach Räumung droht dem Besetzer in der Regel ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch. Der gefakte Mietvertrag könnte als Betrug gewertet werden. Hier jedoch werden diese Vergehen wie Kavaliersdelikte behandelt, die nicht sanktioniert werden. Die Täter werden damit bestärkt, bei der nächsten Gelegenheit wieder so zu handeln. Was wir brauchen, ist eine Berliner Linie gegen Gentrification!"
Wenn sich nichts Grundlegendes ändert, werden sich die verbliebenen Mieter/innen wohl auf einiges gefasst machen müssen.
Derweil versucht „Mieten und Wohnen“ Frau K. bei ihrer Wohnungssuche zu unterstützen. Tipps und Angebote werden gerne entgegen genommen von: mieten-und-wohnen (at) gmx.de

Von Elisabeth Voß

 

... zurück zu MieterEcho online ...

Teaserspalte

Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin

Tel.: 030 - 21 00 25 84
Fax: 030 - 216 85 15

Email: me(at)bmgev.de

Ferienwohnungen

Unsere Umfrage

Falls sich eine oder mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus befinden, berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage.