Für das traditionsreiche Strandbad Tegel läuft derzeit ein Ausschreibungsverfahren, mit dem ein privater Betreiber gefunden werden soll, um die Anlage bis spätestens 2021 wieder zu eröffnen. Das Bad wurde 2016 von den Berliner Bäderbetrieben, einer im Landesbesitz befindlichen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) wegen „mangelnder Rentabilität“ und hohen Sanierungskosten geschlossen.
In der von der ebenfalls landeseigenen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) durchgeführten Ausschreibung werden als Kriterien neben der Garantie des öffentlichen saisonalen Badebetriebs auch umfangreiche Investitionen in den Gebäudebestand und die Entwicklung von Konzepten zur verkehrlichen Anbindung benannt. Rein privatwirtschaftliche Nutzungen über den öffentlichen Badebetrieb hinaus sollen genehmigt werden, wenn „sie wirtschaftlich geboten oder sinnvoll“ sind. Allerdings unterliegt das Areal strengen natur- und wasserschutzrechtlichen Restriktionen. Der neue Betreiber soll das Areal in Erbbaupacht mit einer Laufzeit von 40 Jahren übernehmen, der Verkauf des Pachtrechts an andere Investoren ist möglich. Die Ausschreibungsfrist endet am 22. Oktober, eine Entscheidung über einen neuen Betreiber soll noch in diesem Jahr fallen.
Damit wird erneut ein Berliner Bad an renditeorientierte Investoren vergeben. Mit entsprechenden Nutzungsentgelten beispielsweise für Schwimm- und Wassersportvereine ist zu rechnen. Die Eintrittspreise sind zwar auch für private Betreiber reguliert, doch 5,50 Euro für einen Besuch sind für viele Menschen in dieser Stadt schlicht nicht leistbar. Aber von dem Gedanken, dass Frei- und Hallenbäder eigentlich Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge sind und in städtische Trägerschaft gehören, hat man sich in Berlin schon lange verabschiedet. Und ausgerechnet ein „rot-rot-grüner“ Senat setzt diese Politik jetzt fort.
Rainer Balcerowiak
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