MieterEcho online 06.08.2013
Länder werden für Zweckentfremdung von Geldern für den sozialen Wohnungsbau belohnt
Eine in der Rheinischen Post (RP) vom 6.8. veröffentlichte Übersicht aus dem Bundeswohnungsministeriums macht deutlich, dass viele Bundesländer, darunter Berlin und Brandenburg, zur Schaffung billigen Wohnraums vorgesehene Gelder zweckentfremdete. Mit dem Geld seinen Haushaltslöcher gestopft worden, anstatt in den sozialen Wohnungsbau zu investieren.
Nach der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Länder für den Wohnungsbau zuständig, erhalten dafür aber von der Bundespolitik zweckgebundene Gelder.
Die RP zitiert aus dem Ministeriumsbericht, dass Berlin, Bremen, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 so gut wie keine Sozialwohnungen geschaffen hätten. Dabei hätten sie jährlich 518 Millionen Euro vom für den Neubau und die Sanierung von Sozialwohnungen erhalten. Das Land Berlin zahlte mit dem Geld Wohnungsbau-Altverpflichtungen aus früheren Jahren ab. In der fraglichen Zeit bekamen steigende Mieten in der Stadt und die drohende Verdrängung einkommensarmer Bevölkerungsschichten aus bestimmten Stadtteilen in der öffentliche Debatte einen großen Stellenwert in der öffentlichen Debatte. Die von verschiedenen Mieterverbänden erhobene Forderung nach einer stärkeren Förderung des sozialen Wohnungsbaus wurde vn den politisch Verantwortlichen jedweder Couleur in Berlin in den letzten 10 Jahren mit dem Verweis auf die leeren Klassen abgewiesen.
Nach dem von der RP veröffentlichten Ministeriumsbericht ging der soziale Wohnungsbau in diesem Zeitpunkt weiter zurück: So seien 2009 bundesweit noch 23 600 zusätzliche Sozialwohnungen gebaut, waren es 2011 nur noch 19 300 geförderte Wohneinheiten.
Ab 2014 wird Praxis legal
Es ist sicher kein Zufall, dass wenige Wochen vor den Bundestagswahlen in der der CDU nahestehenden Zeitung ein Bericht aus einem von dieser Partei geführten Ministerium erscheint. Schließlich stehen in dieser Zeit auch die Parteien in einer gewissen Konkurrenz zueinander. Nach dem 22. September werden sie dann genau sowenig Mieterinteressen vertreten, wie sie es bisher schon getan haben. Das wird auch an dem Umgang mit der Zweckentfremdung der Gelder für den sozialen Wohnungsbau deutlich. Die Länder müssen dafür nicht etwa Sanktionen befürchten, sondern werden noch belohnt. Ab 2014 bestehe nur noch eine allgemeine "investive Zweckbindung der Kompensationsmittel", wird in der RP aus den Unterlagen des Bauministeriums zitiert. Übersetzt aus dem Beamtendeutsch bedeutet es, dass die Bestimmungen der Zweckentfremdung so aufgeweicht werden, dass die aktuelle Praxis, die für den sozialen Wohnungsbau bestimmte kreativ zur Haushaltssanierung zu nutzen, dann ganz legal möglich ist.
Peter Nowak
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