Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 10.02.2014

Wenn der Hausfriedens bedroht ist

Seit 7 Jahren wohnt die fünfköpfige Familie A. in der Reichenberberstraße 73. Jetzt droht ihnen der Rauswurf.

Das Berliner Landgericht hat in erster Instanz eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens bestätigt.  Die Mieter sind in Berufung gegangen. Auslöser des Streites ist ein Konflikt zwischen der Familie A, die in der ersten Etage wohnt und den verschiedenen Kneipen im Erdgeschoss.   Bereits 2010 kürzten die A. die Miete, weil der Musikkneipe den Wohnwert erheblich minderte. Doch  vor Gericht wurde die Familie zur Nachzahlung der einbehaltenen Miete verurteilt. Auch die Protestkosten musste die Familie, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen zahlen. Nachdem Wechsel des Kneipenbesitzers hofften die A. auf ein Ende des Lärms. Als auch in der nun dort eingerichteten Pizzeria der Lärmpegel stieg, redete Herr A. mit der Betreiberin der Lokalität. Die fühlte sich durch den Mieter erpresst und erstattete Anzeige. Herr A. habe gefordert, dass ab 22 Uhr Ruhe sein soll, oder sie soll einen Teil der Miete zahlen. Der Mieter bestreitet die Drohung. Doch das Gericht glaubte der Kneipenbesitzerin, sah den Hausfrieden gestört und gab der Kündigung statt.
Für viele Nachbarn ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Schließlich könne damit jeder Konflikt zwischen Mietparteien zur Störung des Hausfriedens und zum Kündigungsgrund werden. Zumal die Besitzerin der Pizzeria eine  Bekannte des Hauseigentümers Ernst Brenning  ist.  Mit ihm hatten in den letzten Jahren auch  andere Mieter  in den Haus Konflikte. Die Familie Brenning besitzt zahlreiche Grundstücke in Berlin und Potsdam. So berichteten die  Potsdamer Neuesten  2005, dass die Brennings zwei lukrative Grundstücke  in der Potsdamer Innenstadt ersteigerten.    Der Rechtsanwalt  Ernst Brenning ist CDU-Politiker und  stellvertretender Kuratoriums-Vorsitzender der Schulstiftung Evangelischer Schulen Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.  In der Kollwitzstraße 43 musste Ernst Benning eine juristische   Niederlage hinnehmen. Dort hob das Oberverwaltungsgericht die Genehmigung für einen  Anbau nachträglich  auf, weil er  zu dicht an den Nachbargrundstücken gestanden hat.  Der Neubau musste nach einem jahrelangen Rechtsstreit abgerissen werden.     
Auch in der Reichenbergerstraße 73 soll Brenning eine Niederlage erleiden, erklärte das Bündnis gegen  Zwangsräumungen, das am vergangenen Samstag eine Kundgebung vor dem Haus organisierte,  an der mehr als 100 Menschen teilnahmen. Viele Nachbarn waren gekommen und informierten über  Entmietungsstrategien in ihren Häusern.  Dort berichteten  auch Mieter der Reichenbergerstraße 72a,  dass dort immer mehr Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewidmet werden. Viele Mieter seien ausgezogen. Eine 65jährige Mieterin aber gestern einen juristischen Erfolg gegen ihre Kündigung erzielt.  
   
 Peter Nowak    

 

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