Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 15.10.2013

Richter wollen Marke "Unabhängigkeit der Justiz" aufpolieren

 

„Baulärm ist hinzunehmen“, „Für die Rendite werden Mieter skrupellos vergrault“, Richterin in Mietstreit in der Kritik“. Das sind nur drei von vielen Überschriften  Berliner Medien, die sich in den letzten Monaten kritisch mit Urteilen  des Berliner Landgerichts in Mietsachen befassten. Doch nicht nur aus der Presse kam  Kritik. So haben Mieteraktivisten  ein Seminar des  Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. besucht, das von der Richterin der 63. Kammer des Landgerichts  Regine  Paschke geleitet wurde. Die Kritik zeigt Wirkung. Am vergangenen Montag  lud  der Präsident des Berliner  Landgerichts Bernd Pickel zu einem zweistündigen Hintergrundgespräch   über das  Bild der Justiz bei Mietprozessen eingeladen.  Schon in der Pressemitteilung  wurde die Intention deutlich.  „Die  Neutralität der Gerichte wird zu einzelnen Mietprozessen in der Presse und in Internetforen intensiv diskutiert“, heißt es dort. „Unabhängigkeit unser Marken“, hieß es beim Gespräch. Die Marke muss also wieder mal  poliert werden.  

Fakten, Fakten, Fakten


Nun könnten sich die Richter die Frage stellen, ob die kritisierten Entscheidungen Anlass zur Kritik gegeben haben können. Aber  die Einladung weist   in Richtung Presseschelte.   „Nicht immer wird in der Berichterstattung über Mietthemen deutlich, welche Rolle "die Justiz" in  dem Geschehen einnehmen darf, nach welchen rechtlichen Vorgaben sie  tätig wird und wo sie Entscheidungsspielräume hat und wo nicht. In der oft  hitzigen Diskussion kommen auch die Fakten des jeweiligen Prozesses in  den Medien manchmal zu kurz“.  Die Fakten sollten nun in Hand einiger der besonders kritischen Urteile Berliner  Landgerichts nachgeliefert werden. Dabei standen die  Klagen der Mieter der Moabiter  Calvinstraße 21 im Mittelpunkt.  Dazu gehört das Urteil gegen eine  Rentnerin,  vor  deren  Bad   und Küche die  Eigentümerin, die  Terrial Stadtentwicklung GmbH aus Baden-Württemberg,  eine Mauer hochgezogen hat.   Anders als die Vorinstanz war die Kammer des Landgerichts mit Frau Paschke als Richterin der Meinung, ein Abriss der Mauer wäre für die Eigentümer ein zu großes Opfer.  Zudem hätte die Mieterin mittels Einstweiliger Verfügung den Bau der Mauer vor der Fertigstellung verhindern müssen. Hier vermissten die Richter in der Berichterstattung den Hinweis, dass zu diesem Urteil Revision zugelassen wurde.  Die Richter wollten den Eindruck zerstreuen, vor der 63ten  Kammer des Berliner Landgerichts hätten Mieter keine oder nur eine geringe Chance, sich gegenüber den Vermietern durchzusetzen. Die Nachfragen und Kommentare der anwesenden Journalisten zeigten aber auch,  dass der Erfolg  der Überzeugungsarbeit nicht besonders groß war.
 
Mit den Haus- und Grundstücksverband Öffnung in die Gesellschaft
Auf viel Unverständnis bei den anwesenden Journalisten sorgte auch die Verteidigung der Nebentätigkeiten der Richterin Regine Paschke beim Haus- und Grundbesitzerverband durch ihre Kollegen.  Die Honorare überstiegen nicht die üblichen Sätze und zudem sei es doch ein Vorteil für die Rechtspflege, wenn Richter nicht immer nur Akten lesen sondern sich in der  Gesellschaft  bewegen würden, erklärten die Richter. Dass  der Haus- und  Grundbesitzerverband  ein gutes Beispiel für eine Öffnung in die Gesellschaft  sein soll, verwundert nicht. Schließlich sind auch viele Richter Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Am kommenden  Freitag soll das Landgericht darüber entscheiden, ob die Mieter  der Calvinstraße die  Modernisierung dulden müssen.  Kritik scheint fast vorprogrammiert.
Peter Nowak.

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