Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 06.06.2014

Pleite für Padovicz

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg wies eine Klage des Immobilienunternehmers Padovicz auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zurück.

Seit Herbst letzten Jahres werden die Häuser an der Ecke Seumestraße/Simplonstraße in Friedrichshain mit fragwürdigen Methoden modernisiert (MieterEcho Nr. 366/ März 2014).
Die Häuser befinden sich im Eigentum der Siganadia Grundbesitz GmbH, die wiederum zum Firmenkonglomerat des Immobilienunternehmers Gijora Padovicz gehört. Mieter/innen, die der Modernisierungsankündigung nicht zustimmten, wurden kurzerhand verklagt. Nun aber mussten die Siganadia und die sie vertretende Rechtsanwältin Juliane Bornemann eine herbe Schlappe einstecken: Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg wies eine Klage auf Duldung der Modernisierungsmaßnahmen ab.

Im September 2012 hatte die von der Siganadia beauftragte Hausverwaltung Factor GmbH den Mieter/innen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ab 1. Januar 2013 angekündigt. Nachdem fünf Monate nichts passierte, teilte die Factor im Mai 2013 mit, dass ein beauftragter Bauunternehmer plötzlich verstorben sei und sich der Beginn der Arbeiten auf den 1. November verschieben würde. Gleichzeitig verklagte die Siganadia zahlreiche Mieter/innen auf Duldung der Modernisierung. Trotz der Verschiebung der Baumaßnahmen verzichtete sie jedoch auf eine neue Modernisierungsankündigung, was ihr am 13. Mai 2014 vor Gericht auf die Füße fiel.

Baubeginn und künftige Betriebskosten nicht angegeben

Im vorliegenden Fall ging es um eine rund 60 qm große 2-Zimmer-Wohnung, die der Mieter schon seit 12 Jahren bewohnt. Für die Zeit nach der Modernisierung hatte ihm die Siganadia eine Mietsteigerung um 150% angekündigt. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (AZ: 4 C 426/13) stellte nun fest, dass die Siganadia aufgrund der Verschiebung der Bauarbeiten eine neue wirksame Ankündigung hätte zustellen müssen. Ansonsten sei es dem Mieter nicht möglich zu erkennen, „wie sich die angekündigten Maßnahmen – in zeitlicher Hinsicht – auf seinen Mietgebrauch auswirken“. Die Siganadia war der Auffassung, dass die Duldungspflicht des Mieters auch nach der Verschiebung des ursprünglich angekündigten Baubeginns fortbestehe. Dies ist laut Gericht aber nicht der Fall, denn dem Mieter würde so „eine sachgerechte Prüfung des möglichen Gebrauchs seiner Wohnung unzumutbar erschwert“. So könnten zum Beispiel arbeits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten nicht festgelegt werden, da der Mieter „damit rechnen müsste, jederzeit verfügbar zu sein, um die im Zuge der Baumaßnahmen erforderlichen Vorkehrungen zu treffen“. Auch könnten so keine Zeiten bestimmt werden, in denen die Wohnung ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Weiterhin monierte das Gericht, dass in der Ankündigung der Siganadia die voraussichtlichen zukünftigen Betriebskosten nicht vollständig angegeben wurden. Dem Mieter wäre es so nicht möglich zu erkennen, ob nicht später weitere Kosten auf ihn zukommen können oder wie sich die Betriebskosten nach der Modernisierung insgesamt entwickeln werden. Rechtsanwalt Viktor Pews, der den betroffenen Mieter vertritt, betonte nach dem Urteil, dass Padovicz und seine Siganadia versucht hätten, die Mieter/innen in „rechtlich fragwürdiger Weise“ in Anspruch zu nehmen. Man sei nun „gespannt, ob Padovicz das Urteil akzeptiert und sein Vorhaben den rechtlichen Vorgaben anpassen wird oder ob er Berufung einlegt“.

Schikanen gegen Mieter/innen gehen weiter

Unterdessen beklagen mehrere Mieter/innen weiterhin Schikanen, denen sie ausgesetzt seien. So sei bei mindestens einem Mieter schon vor Monaten das Wasser abgedreht worden, zudem seien Telefon- und Türklingelleitungen gekappt worden. Der ganze Vorgang zeigt aber auch, dass Mieter/innen sich von Vermietern wie Padovicz und deren Methoden oder überzogenen Klagen nicht widerstandslos einschüchtern lassen sollten – insbesondere dann nicht, wenn sie zum Beispiel durch ihre Mitgliedschaft bei der Berliner MieterGemeinschaft über einen entsprechenden Rechtsschutz verfügen.

Clemens Berg

 

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