MieterEcho online 28.03.2018
Standortliste für MUF endgültig verabschiedet
Senat will Schnellbauten mit Substandard dauerhaft als Wohnungssegment etablieren
Der Berliner Senat hat am Dienstag die endgültige Standortliste für insgesamt 25 weitere modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) festgelegt. Dem vorausgegangen waren Konsultationen mit den Bezirken, in denen es teilweise heftigen Widerstand gegen die ursprüngliche Standortliste vom 13. Februar gab. Die Standorte sind für jeweils 500 Flüchtlinge konzipiert und gleichmäßig über alle Stadtbezirke verteilt. Mit den Baumaßnahmen soll in den meisten Fällen „umgehend begonnen werden“ heißt es in der Senatsmitteilung.
Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) betonte, dass man auf diesem Weg „dringend benötigten Wohnraum errichten“ werde, der mittelfristig nicht nur Flüchtlingen, sondern als „bezahlbarer Wohnraum für alle“ auch weiteren Wohnungssuchenden offenstehen soll.
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) verwies darauf , dass es sich bei den standardisierten, in Fertigbauweise errichteten MUF um „Wohngebäude von hoher gestalterischer Qualität“ handele, „die später auch den Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung stehen.“ Der Senat stärke damit „das Angebot an öffentlichem Wohnraum“.
Die für die Standorte ausgewählten Grundstücke befinden sich größtenteils im Vermögen der Bezirke. Andere stammen aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds, aus dem Eigentum des Bundes sowie der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Ein Grundstück wird von einem Privatbesitzer erworben. Errichtet werden die Anlagen von von den Gesellschaften, teilweise in Kooperation mit der Senatsverwaltung.
Nicht weiter verfolgt werden dagegen die Pläne für weitere Wohncontainer für Flüchtlinge, da man auf „dauerhafte Wohnungslösungen mit Nachnutzungsperspektive“ setze.
Obwohl die MUF für viele Flüchtlinge, die derzeit noch unter teilweise entwürdigenden Bedingungen in Gemeinschafts- und Sammelunterkünften leben, eine Verbesserung darstellen können, wirft die „MUF-Offensive“ dennoch einige Fragen auf. Warum wurde auf den offenbar vorhandenen baureifen Grundstücken nicht schon längst regulärer öffentlicher Wohnungsbau realisiert? Da die MUF nicht den üblichen Planungsverfahren unterliegen, ist zudem zu befürchten, dass die üblichen infrastrukturellen Standards (Verkehrsanbindung, Schulen, Kitas, Versorgung, etc.) auch dauerhaft nicht berücksichtigt werden. Und die Betonung, dass es sich um die „Schaffung von neuem bezahlbaren Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner“ handele, legt den Schluss nahe, dass man für diejenigen Menschen, die auch durch das Raster des normalen geförderten Wohnraums fallen, dauerhaft einen separaten Substandard-Wohnungssektor schaffen will.
Rainer Balcerowiak
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