MieterEcho online – 31.05.2011
Der neue Mietspiegel und ALG II
Für knapp 350.000 Berliner ALG-II-Haushalte gilt die AV Wohnen, in der die Kosten der Unterkunft geregelt sind. Die Sätze entsprechen schon seit langem nicht mehr der Entwicklung des Berliner Wohnungsmarktes, sind aber durch den neuen Mietspiegel noch weiter überholt.
Im gerade erschienen MieterEcho 347 geht der Artikel „Wenn Wohnen zum Alptraum wird“ auf den Unwillen des rot-roten Senats ein, die AV Wohnen an die steigenden Wohnkosten anzupassen.
Der BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen) teilt dazu mit:
Die Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung bestätigen auch die Erfahrungen der Landesarmutskonferenz Berlin. „Die Umzugsaufforderungen gegen ALG-II-Empfänger sind im letzten Jahr deutlich gestiegen“, so John (Vorsitzende der Landesarmutskonferenz). Die Zahl der Haushalte, deren Wohnkosten über den Richtwerten liegt und die zur Senkung ihrer Wohnkosten aufgefordert wurden, beläuft sich nach Erhebungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mittlerweile auf gut 20 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften. Das entspricht 66.000 Haushalten von ALG-II-Beziehern. Folgen könnten nicht nur mehr Umzüge, sondern auch steigende Verschuldung dieser Haushalte sein.
Der BBU fordert den rot-roten Senat zu einer schleunigen Anpassung an die gestiegenen Wohnkosten auf. Sein Vorschlag, die Steigerungsrate des neuen Mietspiegel zur Grundlage zu machen, dürfte eine Selbstverständlichkeit sein.
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