Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 27.08.2019

Entwurf für den Mietendeckel sorgt für heftige Reaktionen

Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) für das geplante Gesetz zu einem Berliner Mietendeckel hat bei den Oppositionsparteien und Wirtschaftsverbänden für einen Sturm der Entrüstung gesorgt. CDU und FDP kündigten die Prüfung einer Verfassungsklage an. Frank Schrecker, Sprecher der Berliner Genossenschaften, warnte vor "gravierenden wirtschaftlichen Schäden" und einem "Vertrauensverlust in den Rechtsstaat". Für die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) sprach Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck von einem "beispielloser Eingriff in die Marktwirtschaft mit unabsehbaren Folgen". Investoren würden sich sofort auf breiter Front zurückziehen.

Der Entwurf sieht vor, die bisherigen Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für neun Baualtersklassen Höchstmieten festzulegen, und zwar unabhängig von der Größe und Lage der Wohnung. Für Altbauten, die vor 1918 errichtet wurden, beträgt dieser Wert zum Beispiel 6,03 Euro pro Quadratmeter, für Neubauten zwischen 1991 und 2013 sind es 7,97 Euro. Wohnungen, die später errichtet wurden, sind vom Deckel ausgenommen. Modernisierungszuschläge werden  nur berücksichtigt, wenn sie in den vergangenen acht Jahren erhoben wurden und sollen bei einem Aufschlag von 20 Prozent auf die Kaltmiete gedeckelt werden. Das soll auch für künftige Modernisierungen gelten. Mieter, von denen höhere Mieten verlangt werden, haben einen Anspruch auf Absenkung, bei Neuvermietungen darf es keine Aufschläge auf die bisherigen Mieten mehr geben. Vermieter, die von diesen Regeln abweichen wollen, müssen einen „wirtschaftlichen Härtefall“ nachweisen.

Auch dem boomenden Geschäftsmodell der möblierten Vermietung soll ein Riegel vorgeschoben werden. Künftig dürfen keine Aufschläge auf die Nettokaltmiete mehr verlangt werden. Vorgesehen ist ferner, dass Eigenbedarfskündigungen künftig genehmigungspflichtig sein sollen.

Allerdings stößt dieser Entwurf auch innerhalb der „rot-rot-grünen“ Koalition auf teilweise deutliche Vorbehalte.  Die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger, warnte, „wir dürfen die Stadt jetzt nicht verrückt machen." Man brauche „keine Schnellschüsse, sondern einen rechtlich überprüften Gesetzentwurf, der auch vor Gerichten Bestand haben muss". Katrin Schmidberger, mietenpolitische Sprecherin der Grünen, erklärte am Montag, man bräuchte einen „rechtssicheren, fairen und atmenden Mietendeckel“.  Man erwarte noch weitere Gutachten und eine Folgenabschätzung des Senat. Auch müsse man darüber diskutieren, die Obergrenzen anders als in dem Entwurf nach Lagen zu differenzieren. Grüne Spitzenpolitiker hatten bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass sie Ausnahmen vom Mietendeckel für vermeintlich „gemeinwohlorientierte Unternehmen“ wie Genossenschaften anstreben.

Auch von Seiten der Linken gab es am Montag erste Relativierungen. „An diesem Papier kann es noch Änderungen geben“, sagte die Wohnungsbaupolitikerin Gaby Gottwald dem rbb.  So sei „noch nicht klar entschieden“, ob alle Mieter, die überhöhte Mieten zahlen, einen Antrag auf Mietsenkung stellen können.

Bereits am Freitag will Lompscher den offiziellen Gesetzentwurf vorlegen. In den folgenden Wochen soll es Anhörungen mit Verbänden und Experten und Abstimnmungen mit den anderen Senatsressort geben. Der endgültige Senatsbeschluss über das Gesetz, das anschließend in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll, ist für den 15.Oktober geplant.

Rainer Balcerowiak       

 

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