Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 09.10.2019

Mietendeckel wird Schritt für Schritt verwässert

Die Demontage des vom Berliner Senat geplanten „Mietendeckels“ schreitet weiter voran.  Nachdem bereits der am 30. August veröffentlichte Referentenentwurf für das Gesetz die ursprünglichen Pläne für Mietobergrenzen verwässerte, die Spielräume für Modernisierungsumlagen beträchtlich erweiterte und die Absenkung von überhöhten Mieten an die individuelle Bedürftigkeit von Mietern koppeln will, haben nunmehr zwei Senatsverwaltungen weitere „Entschärfungen“ gefordert.
Das von Ramona Pop (Grüne) geführte Wirtschaftsressort verlangte in einer am Montag bekannt gewordenen Stellungnahme, dass energetische Sanierungen zur Erreichung der Klimaschutzziele nicht behindert werden dürften. Zudem dürften Genossenschaften und „sozial agierende Vermieter“ nicht über Gebühr belastet werden. Auch mit Blick auf das Baugewerbe sei es „besonders geboten, Verhältnismäßigkeit zu wahren“, zitierte der Tagesspiegel aus dem Papier. Die Möglichkeit zur Absenkung überhöhter Mieten soll zunächst nicht umgesetzt werden, sondern erst in einer zweiten Stufe des Mietendeckels, möglicherweise nach neun Monaten.


Am Dienstag sprach sich auch die von Andreas Geisel (SPD) geführte Innenverwaltung gegen die bisherigen Pläne aus. Der Senator bewertet Pläne zur Mietabsenkung als verfassungswidrig und will sie auf Verstöße gegen die bundesrechtlich geregelte Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und auf so genannte „Wuchermieten“ beschränken.


Eine für den gestrigen Dienstag geplante Senatssitzung zu dem Thema wurde wegen Beschlussunfähigkeit auf Grund der Abwesenheit vieler Senator/innen verschoben und soll in der kommenden Woche nachgeholt werden. Auch der Koalitionsausschuss soll in den kommenden Tagen zusammentreffen. Konflikte sind absehrbar, da sowohl die LINKE als auch Teile der Grünen bislang auf den Festlegungen des ohnehin bereits weichgespülten Referentenentwurfs bestehen.  Der Senat muss den Gesetzentwurf bis spätestens Ende Oktober beschließen, andernfalls wäre das geplante Inkrafttreten des Mietendeckels Anfang des kommenden Jahres kaum noch zu realisieren.


Derzeit ist jedenfalls zu befürchten, dass der Mietendeckel kaum durchgreifende Wirkung auf die Mietenentwicklung in der Stadt haben wird. Der ursprüngliche Grundgedanke eines massiven Eingriffs in die privatwirtschaftliche Verwertungslogik auf dem Wohnungsmarkt spielt offensichtlich keine Rolle mehr. Dazu passt, dass auch das in der ersten Stufe erfolgreiche Volksbegehren für die Enteignung großer Wohnungsbaukonzerne auf Betreiben der SPD blockiert wird.


Rainer Balcerowiak  

 

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