Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Er war das einzige wirklich identitätsstiftende Projekt des „rot-rot-grünen“ Berliner Senats. Doch seit dem Vormittag ist der sogenannte Mietendeckel Makulatur. Das Bundesverfassungsgericht hat das im Februar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für nicht erklärt. Und zwar nicht nur in Teilen, mit Optionen auf eine „Nachbesserung“, sondern grundlegend und ohne Hintertür. Die Karlsruher Richter/innen entschieden mit acht zu null Stimmen, dass das Land Berlin nicht die Gesetzgebungskompetenz für Mietenregulierungen hat, da diese bereits bundesrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind.

Betroffen von dem Urteil sind rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte, deren Mieten durch das im Februar 2020 in Kraft getretene Gesetz anhand von nach Baualtersklassen und Ausstattungsmerkmalen differenzierten Obergrenzen für fünf Jahre eingefroren wurden. Die Grenzen galten auch für Neuvermietungen und seit November 2020 bestand in der 2, Stufe des Mietendeckels auch die Möglichkeit, überhöhte Bestandsmieten abzusenken. Was das genau für die betroffenen Mieter/innen bedeuten könnte, ist noch nicht abzusehen. Möglicherweise kommen auf viele Haushalte Nachzahlungen zu, da Vermieter entgangene Mietanteile nachfordern könnten, die ihnen auf Grundlage eines rechtswidrigen Gesetzes vorenthalten wurden. Wildwest bei den Mieten wird es dennoch nicht geben, da der Senat – wohl in weiser Voraussicht eines möglichen Scheiterns in Karlsruhe – einen neuen Mietspiegel auf den Weg gebracht hat, der ab Mai gelten soll, um damit eine Rückkehr zum alten Vergleichsmietensystem zu ermöglichen.

Für die Mieterbewegung ist das Karlsruher Urteil zweifellos ein Schock und für den rot-rot-grünen Senat eine empfindliche Schlappe, die auch den bevorstehenden Wahlkampf prägen wird. Denn wohnungspolitisch haben die Regierungsparteien jetzt so gut wie nichts mehr vorzuweisen. Dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ könnte das einen weiteren Aufschwung bescheren, doch selbst im Erfolgsfall würde dies Mieter/innen kurz- und mittelfristig keine Entlastung bringen – wenn überhaupt.
Natürlich muss der Kampf für Mietregulierungen auf allen Ebenen weitergehen, aber dennoch sollte auch wieder ein weiterer zentraler Schlüssel für die Überwindung der Wohnungskrise stärker in den Fokus rücken: Bauen, Bauen, Bauen – und zwar in unmittelbarer kommunaler Trägerschaft

Rainer Balcerowiak

... zurück zu MieterEcho online ...

Teaserspalte

Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin

Tel.: 030 - 21 00 25 84
Fax: 030 - 216 85 15

Email: me(at)bmgev.de

Ferienwohnungen

Unsere Umfrage

Falls sich eine oder mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus befinden, berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage.