MieterEcho online 21.09.2016
Zwangsräumung der Ladenwohnung M99 in letzter Minute ausgesetzt
Das Berliner Landgericht korrigierte einen Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg-Tiergarten, das die Verwertungsinteressen des Vermieters vor die Mieterrechte setzte
Hans Georg Lindenau kann aufatmen. Die für den 22. September geplante Zwangsräumung seiner Ladenwohnung in der Manteuffelstraße wurde kurz vor dem Termin ausgesetzt. Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch des 21. September entschieden, dass ein medizinisches Gutachten eingeholt werden muss.
In dem MieterEcho Online vorliegenden Beschluss heißt es:
„Es soll ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie und/oder Psychiatrie zu der Behauptung des Schuldners eingeholt werden, die beabsichtigte Räumung sei für ihn mit einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben verbunden, da eine ernsthafte suizidale Handlung – im Falle einer Räumung – drohe.“
Mit dem Schuldner ist der rollstuhlabhängige Mieter Hans Georg Lindenau gemeint, der seit mehreren Monaten aktiv gegen seine drohende Räumung kämpft. Dabei wird er von der Stadtteilinitiative Bizim Kiez und dem „Bündnis Zwangsräumung verhindern“ unterstützt (siehe www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/m-99.html)
Wie sich das Amtsgericht die Verwertungsinteressen des Vermieters zu Eigen macht
Doch genau dieser Widerstand wurde am 20. September vom Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg genutzt, um einen Räumungsaufschub aus medizinischen Gründen abzulehnen. In ihrer Begründung hatten sich die Richter/innen die Verwertungsinteressen des Hauseigentümers vollständig zu Eigen gemacht. Dort heißt es. „Das weitere Beherbergen des Schuldners könne nicht erfolgen. Neben nennenswerten finanziellen Verlusten (keine Neuvermietung möglich trotz sehr guter Angebote, keine angemessene Nutzungsentschädigung) habe der Schuldner Haus und Mitbewohner gefährdet“. Ausdrücklich wurden Demonstrationen vor dem Haus als Beispiele für diese Gefährdung genannt. Auch die Tatsache, dass Lindeau nicht in ständiger medizinischer Behandlung ist, wurde vom Amtsgericht als Argument gegen einen Räumungsaufschub herangezogen. „Obwohl es sich um „alte Leiden“ handelt, ist nicht ersichtlich, dass sich der Schuldner in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung befindet, um seine Gesundheit in einen „umzugsfähigen“ Griff zu bekommen. Dies hätte er aber tun müssen, denn es ist nicht Aufgabe seines ehemaligen Vermieters, ihn ohne Mietvertrag zu beherbergen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Gewerbe zu betreiben“.
Mit dieser Entscheidung hebelte das Gericht die Möglichkeit eines Räumungsaufschubs für von Räumung bedrohtem Mieter/innen massiv aus. Das Landgericht hat in letzter Minute die Mieter/innenrechte wieder in den Mittelpunkt gestellt. Die Polizei hatte bereits rund um den Laden Gitter aufgebaut und Vorbereitungen für die Räumung getroffen. Nach dem Bekanntwerden der Aussetzung wurden die wieder abgebaut. Jetzt kämpfen Lindenau und seine Unterstützer/innen für einen Räumungsaufschub bis Ende Mai 2017 .Dann könnte Lindenau in eine Ladenwohnung in die Falkensteinstraße 46 umziehen. Der Vertrag ist bereits unterzeichnet. Dort ist explizit festgehalten, dass Lindenau die Räume für seinen „Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ nutzen kann.
Peter Nowak