Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 11.04.2019

Landgericht bestätigt Mieterhöhung oberhalb des Mietspiegelwertes

Eine Kammer des Berliner Landgerichts hat erneut die Verbindlichkeit des Mietspiegels für die Begrenzung von Mieterhöhungen in Frage gestellt und einer entsprechend Klage der Gehag, ein Tochterunternehmen des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen, stattgegeben. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil ( AZ: 63 S 230/16) kommen die Richter zu der Auffassung, dass der Mietspiegel in dem vorliegenden Fall, einer Wohnung in der Argentinischen Allee in Zehlendorf, nicht maßgeblich wäre, da er „keine geeignete Schätzgrundlage“ für die Miete abbilde.

Das Gericht akzeptierte dagegen die Berechnungen eines von der „Deutsche Wohnen“ beauftragten Gutachters, die auf vergleichbaren Wohnungen aus dem Bestand des Konzerns basierte.

Die Rechtsprechung des Landgerichts ist in dieser Frage allerdings nicht einheitlich. Zwar gab es bereits vor vier Jahren ein ähnliches Urteil der 63.Kammer des Gerichts, doch in weiteren Verfahren bei anderen Kammern wurde die Verbindlichkeit des Mietspiegels bekräftigt. Auch das Landesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde des Konzerns gegen ein entsprechendes Urteil im Dezember 2018 als unbegründet zurückgewiesen.

Bei der „Deutsche Wohnen“ dürfte das Urteil zwiespältige Gefühle auslösen. Denn das Unternehmen steht wegen seiner rigorosen Praktiken bei Mieterhöhungen heftig in der Kritik und ist Hauptziel eines Volksbegehrens zur Enteignung großer Immobilienkonzerne, welches am 6. April offiziell gestartet wurde. Wohl auch deswegen hatte der Konzern vor einigen Wochen signalisiert, den Mietspiegel künftig möglicherweise anerkennen zu wollen. Auf das laufende Verfahren hatte dies allerdings keinen Einfluss. Daher könnte dieses Urteil für das Volksbegehren wie ein zusätzlicher Turbo wirken.

Der neue Mietspiegel wird im Mai veröffentlicht. Noch ist nicht abzusehen, ob das aktuelle Urteil auch andere Vermieter animieren wird, dessen Verbindlichkeit auf dem Klageweg aushebeln zu wollen. Eine entsprechende Gesetzesnovelle auf Bundesebene, die für Rechtssicherheit sorgen könnte, wird wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen.

 

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