Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 24.10.2012

Saarland will die Grunderwerbssteuer auf 5,5% anheben

Wären Grundstücksgeschäfte ebenso umsatzsteuerpflichtig wie die meisten anderen Handels- und Erwerbstätigkeiten, dann würden sie mit 19% belastet werden. Da sie das aber nicht sind, fällt nur die Grunderwerbssteuer an. Die ist nicht zu verwechseln mit der teilweise recht  drastischen Grundsteuer, die einen nicht unbedeutenden Teil, der auf die Mieter/innen umgelegten  Betriebskosten ausmacht.
Die Grunderwerbssteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5% .  In Berlin wurde sie mit 5% erst  in diesem Jahr an das Niveau anderer Länder, wie Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz, angeglichen.
Ausgerechnet das CDU-geführte Regierung des Saarlandes hat jetzt dem Landesparlament einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem der Steuersatz auf 5,5% steigen soll. Mit dem Ziel der Reduzierung der Nettokreditaufnahme, begründet die Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer die Maßnahme.
Wie üblich, wenn die Privilegien der Grundeigentümer auch nur geringfügig infrage gestellt werden, meldet sich der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) lautstark zu Worte: „Der Wettbewerb um die höchste Grunderwerbssteuer muss endlich aufhören. Sie entwickelt sich in immer mehr Bundesländern zum Hemmschuh bei notwendigen Unternehmensumstrukturierungen und führt insbesondere bei großen Transaktionen professioneller Immobilienbestandshalter zu erheblichen Steuerbelastungen.,“ erklärt Andreas Mattner, der Präsident des ZIA.
Es muss bezweifelt werden, dass die geringfügige Anhebung, die Steuereinnahmen von ca. 80 Mio. Euro im Jahr bringt, zu einem Hemmschuh für die Geschäfte der, Heuschrecken genannten, Private Equity Gesellschaften wird. Eine solche Maßnahme wäre allerdings mehr als nötig. Deswegen muss als erstem Schritt gefordert werden: Abschaffung der Privilegien der Immobilienwirtschaft und Angleichung der Grunderwerbssteuer an die Umsatzsteuer.
Zurück zu MieterEcho online

Teaserspalte

Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin

Tel.: 030 - 21 00 25 84
Fax: 030 - 216 85 15

Email: me(at)bmgev.de

Ferienwohnungen

Unsere Umfrage

Falls sich eine oder mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus befinden, berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage.