Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 12.3.2020

Grüne fordern Verbesserungen beim Mieterschutz

Die Bundestagsfraktion der Grünen will noch vor der Sommerpause einen Antrag ins Parlament einbringen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Regelungen und Maßnahmen beinhaltet, um den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter zu stärken“. Ein erster Entwurf für diesen Antrag wurde am Mittwoch bei einem Fachgespräch vorgestellt. Für die endgültige Fassung sollen Präzisierungen erfolgen, die gemeinsam mit Mietrechtsexperten, Kommunal- und Landespolitikern und wohnungspolitischen Initiativen erarbeitet werden sollen.  

Canan Bayram, Rechtsexpertin und direkt gewählte Abgeordnete in Friedrichshain-Kreuzberg, sieht dringenden Handlungsbedarf, denn „der Kündigungsschutz ist derzeit vollkommen unzureichend“. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werde es für Hausbesitzer und Investoren immer lukrativer, Altmieter aus ihren Wohnungen zu verdrängen, um diese deutlich profitabler verwerten zu können. Daher brauche es „neue Rechtsgrundlagen“. Neuralgische Punkte des geltenden Mietrechts sind für Bayram der mangelhafte Schutz vor Eigenbedarfskündigungen und die im Laufe der Jahre erleichterten Möglichkeiten zu Kündigungen und Zwangsräumungen wegen Mietrückständen, auch wenn diese bereits ausgeglichen worden sind.

Karin Baumert vom Berliner Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ erinnerte daran, dass es bis Ende der 1990er Jahre sogar noch möglich war eine Räumung abzuwenden, wenn die Mietschulden unmittelbar beim Gerichtsvollzieher beglichen wurden. Heute könnten dagegen bereits strittige, zeitweilige Mietminderungen zum Verlust der Wohnung führen, auch wenn diese bereits nachgezahlt wurden. Sprunghaft angestiegen ist in den vergangenen Jahren auch die Zahl der Eigenbedarfskündigungen. Mieterverbände gehen von rund 45.000 pro Jahr aus. Genaue Zahlen gibt es nicht, da nur ein kleiner Teil dieser Kündigungen gerichtlich angefochten wird.

In dem Antrag fordern die Grünen, dass nicht nur fristlose, sondern auch ordentliche Kündigungen wegen Mietschulden bei erfolgter Nachzahlung grundsätzlich unwirksam werden. Ferner sollen Mietschulden von Transferleistungsempfängern, die durch verspätete Zahlungen der zuständigen Ämter aufgelaufen sind, nicht mehr dem Mieter als schuldhaftes Verhalten angelastet werden können.   

Bei Eigenbedarfskündigungen verlangen die Grünen einen besonderen Schutzstatus für ältere und kranke Mieter, für Inhaber bereits lange andauernder Bestandsmietverträge und für Haushalte mit minderjährigen Kindern. Der zu Eigenbedarfskündigungen berechtigte Personenkreis soll deutlich reduziert werden, auf die Eigentümer, deren Ehegatten oder Lebenspartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades. Handelt es sich bei den Wohnungseigentümern um Personengesellschaften wie GmbH oder GbR, sollen deren Gesellschafter grundsätzlich keinen Eigenbedarf für Verwandte und Partner geltend machen können.

Bayram räumte ein, dass dieser Entwurf nicht alle wichtigen Aspekte des Mieterschutzes abdeckt. Vieles bedürfe noch „vertiefender juristischer Bewertungen“. Wie etwa die Frage, ob generell die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen deutlich erschwert oder in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung sogar unterbunden werden kann. Doch man hoffe mit diesem Antrag erneut Bewegung in die mietenpolitische Auseinandersetzung zu bringen - auch wenn ein  Vorstoß angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der „Koalitionsdisziplin“ der SPD wenig Aussicht auf Erfolg habe, wie ein Mitarbeiter von Bayram auf Nachfrage einräumte.

Rainer Balcerowiak   

 

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