MieterEcho online 01.03.2017
Wedding: GESOBAU verweigert Mietobergrenzen nach Modernisierungen im Milieuschutzgebiet
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU plant in den Weddinger Milieuschutzgebieten Modernisierungsmaßnahmen. Betroffen sind fünf Häuser in der Sprengel- und der Sparrstraße mit insgesamt 99 Wohnungen. Derzeit verhandelt das Bezirksamt mit der Gesellschaft über Art und Umfang der Modernisierungen und die anschließend zu erwartenden Mietsteigerungen. Mitte bemüht sich als erster Berliner Bezirk, „Verordnungsmieten“, die auf einem gebietsspezifischen Mietspiegel basieren, als „Prüfkriterium“ in das Genehmigungsverfahren zu implementieren. Ziel ist dabei, dass die Hauseigentümer Verpflichtungserklärungen abgeben, bestimmte Mietobergrenzen nicht zu überschreiten.
Doch davon will die GESOBAU nichts wissen. „So genannte Verordnungsmieten werden nicht berücksichtigt“, heißt es ohne Umschweife in einem Antwortschreiben der Gesellschaft auf eine entsprechende Anfrage von mieterecho online. Vielmehr wolle man „mittels anderer Maßnahmen für den Erhalt der Bevölkerungsstruktur und die Wahrung des Milieuschutzgebiets“ sorgen. So würde die GESOBAU wie alle kommunalen Gesellschaften nur sechs statt der gesetzlich zulässsigen elf Prozent der Moderniserungskosten auf die Jahresmieten umlegen. Auch seien die regulärem Mietsteigerungen auf zwei Prozent pro Jahr begrenzt. Modernisierungsumlagen. Ferner gelten die im Wohnraumversorgungsgesetz geltenden Härtefallregelungen.
„Kein Mieter verliert seine Wohnung aus Kostengründen“ heißt es in dem Schreiben weiter; eine Festlegung, die allerdings postwendend eingeschränkt wird: In „Ausnahmefällen“ könnten die Modernisierungen trotzdem dazu führen, dass die Wohnung aufgrund der derzeitigen Wohnungsgröße zu teuer wird. In diesen Fällen werde man „sorgfältig Lösungsmöglichkeiten mit den Mietern erarbeiten.“
Die Verhandlungen des Bezirks mit der GESOBAU sind noch nicht abgeschlossen, aber eines ist bereits klar. Mit der kategorischen Ablehnung von verpflichtenden Mietobergrenzen torpediert ausgerechnet eine städtische Wohnungsbaugesellschaft die Bemühungen, dieses mietpreisdämpfende Instrument als Schutz vor Verdrängung in Milieuschutzgebieten einzusetzen. Welche Folgen das haben wird, ist noch nicht abzusehen. Bislang haben 20 von 22 Eigentümern, die Moderniserungsanträge in den Milieuschutzgebieten in Mitte gestellt hatten, Verpflichtungserklärungen abgegeben. Ein privater Eigentümer hat dies verweigert und inzwischen Klage eingereicht. Die Haltung der GESOBAU kann also durchaus als Ansporn für weitere Hausbesitzer interpretiert werden, Mietodergrenzen zu verweigern.
Rainer Balcerowiak