Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 19.06.2017

Vertreibung trotz Milieuschutz? - MieterInnen in der Friedelstraße 44 wehren sich

Anfang April bekamen die Mietparteien des Hauses in der Friedelstraße 44 (Reuterkiez Neukölln) die Ankündigung der geplanten energetischen Modernisierung zugestellt. So soll beispielsweise die Miete einer 58 qm großen Wohnung von derzeit 449 Euro Warmmiete um 271 Euro steigen, wie in der Modernisierungsankündigung mitgeteilt. Die Heizkosten betragen monatlich 85 Euro; nach der Sanierung sollen sie um 20 bis 30 Prozent sinken. Im Klartext: Für die Einsparung von 25 höchstens 30 Euro an Heizkosten dürfen die Bewohnerinnen nach der Sanierung 271 Euro berappen.

Doch es handelt sich hier nicht um einen Aprilscherz, sondern um die Absicht der Eigentümer zur Vermehrung ihres Wohlstandes. Als Verwaltung des Hauses, die auch für die Modernisierung zuständig ist, fungiert die Berliner Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH (BGV) mit Sitz in der Cicerostraße 27 in Berlin-Mitte. Sollten die Eigentümer des Hauses, Yvonne und Stephan Lindow, ihre Pläne durchsetzen können, würde wohl die Mehrheit der heutigen MieterInnen aus dem Kiez vertrieben. Denn wovon soll beispielsweise eine alte Dame, deren Rente knapp über der Grenze liegt, um Wohngeld beantragen zu können, zukünftig leben? Hier schlagen bereits 30 oder 50 Euro zu Buche und bedrohen die Existenz.
Mal abgesehen von der tatsächlichen Bilanz nach einer energetischen Modernisierung – so nimmt beispielsweise die Gefahr von Schimmelbildung im Haus zu – dienen die gesetzlichen Regelungen in erster Linie den Immobilienbesitzern und den Bauunternehmen. Die Eigentümer können 11 Prozent der Investitionskosten auf die Miete aufschlagen; nach 9 Jahren haben die BewohnerInnen alles bezahlt. Danach kassieren die Hausbesitzer weiter die erhöhte Miete - ohne jegliche Gegenleistung. Eine mieterfreundliche Gesetzgebung sollte die Mieterhöhung dagegen an die tatsächlichen Einsparungen von Energiekosten binden – also, wie im geschilderten Falle der Friedelstraße, auf 20 oder 30 Euro begrenzen.

Die BewohnerInnen des Hauses wollen die Abzocke mittels energetischer Sanierung nicht ohne Gegenwehr hinnehmen, zumal die Vermögensverwaltung glaubt, sich nicht einmal die gesetzlichen Bestimmungen halten zu müssen. In ihrem Schreiben zur energetischen Sanierung vom 28. März 2017 kündigt sie den Baubeginn für den 15. Mai an. Der Vermieter muss den Mieter in Textform (schriftlich) informieren. Dazu muss er die Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor dem Beginn ankündigen.
Auf einer Versammlung einigten sich 9 von den 10 Mietparteien darauf, die Modernisierungsmaßnahme wegen der nicht ordnungsgemäßen Ankündigung in ihren Wohnungen nicht zu dulden - trotz der Drohungen der Hausverwaltung vom 4. April: „Vorsorglich weisen wir darauf hin, sofern es zu einer Bauverzögerung kommt und gegebenenfalls dadurch Mehrkosten entstehen, wir Ihnen diese in Rechnung stellen müssten.“
Ganz offensichtlich geht die Vermehrung ihres Vermögens den beiden Hausbesitzern, Yvonne und Stephan Lindow, nicht rasch genug. Selbst an den von der Vermögensverwaltung angekündigten Baubeginn am 15. Mai hielten sich die Handwerker nicht. Im Auftrag der Hausverwaltung rückten sie am 2. Mai an, rissen die Fenster im Hausflur raus und ersetzten sie durch neue. In den Wohnungen – bis auf eine neu vermietete – scheiterten sie, weil ihnen der Zutritt verwehrt wurde.

Am 16. Mai wurde mit der Aufstellung des Baugerüstes in der Friedelstraße 44 begonnen; eine Woche später mit den Arbeiten auf dem Dach. Per einstweiliger Verfügung versuchen die MieterInnen die Baumaßnahmen zu stoppen – bisher noch ohne eine Entscheidung des Landgericht Berlin. Trotzdem ruhen seit dem 2. Juni die Bauarbeiten. Das Bezirksamt Neukölln verfügte einen Baustopp weil eine öffentlich-rechtliche Baugenehmigung fehlt.
Ohne den Zusammenhalt der BewohnerInnen und die Bereitschaft auch an die Öffentlichkeit zu gehen, hätte das Bezirksamt wohl kaum davon erfahren.
Zwar konnten die MieterInnen den Beginn der energetischen Sanierung erst mal stoppen. Aber das ist nur ein Aufschub. Allein mit juristischen Mitteln dürfte die energetische Sanierung auf Dauer nicht zu verhindern sein. Hierzu bedarf es des Druckes einer breiteren Bewegung, die dazu beiträgt, dass positive Beispiele Schule machen.


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