MieterEcho online 01.03.2014
Verwaltungsgericht untersagt Ferienwohnungen
Eilentscheidung für ein Haus im Prenzlauer Berg verkündet. Senator Müller verspricht neue Stellen für die Wohnungsaufsicht.
In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Eigentümerin des Hauses Hauses Prenzlauer Allee 220 im Bezirk Pankow am Freitag untersagt, in dem Objekt weiterhin Ferienwohnungen zu betreiben. Damit wurde die Klage gegen eine im Januar erlassene entsprechende Anordnung des Bezirks zurückgewiesen.“Die Nutzung der Wohnungen als Ferienwohnung verstößt gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme”, stellte die 13. Kammer des Gerichtes in ihrem Beschluss fest. Es handele sich um eine gewerbliche Nutzung, die im allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig sei. Gegen die Entscheidung ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Seit April 2013 hatte es Beschwerden der regulären Mieter über unzumutbare Lärmbelästigungen bis weit in die Nacht gegeben. Daraufhin führte die Wohnungsaufsicht des Bezirks zusammen mit der Polizei am 23. Dezember und am 6.Januar Begehungen des Objektes durch, bei denen auch Räume inspiziert und Personenkontrollen vorgenommen wurden. Kurz darauf erhielt die Eigentümerin die Verbotsverfügung samt Anordnung des Sofortvollzugs.
Beworben wurden die Ferienwohnungen im Internet als “4-Sterne-Apartment im historischen Viertel in Berlin (Prenzlauer Berg) nur für Erwachsene”. Als objektive Belege für die von der Eigentümerin bestrittenen gewerblichen Nutzung wertete das Gericht ferner Fantasienamen auf Klingelschildern, Wäschewechsel nach Ein- und Auszug, Informationsblätter in Fremdsprachen und die Festlegung von Check-in- und Check-out-Zeiten.
Bezirksstadtrat Jens Holger Kirchner (Bündnis90/Grüne) sprach von einem „richtungsweisenden Urteil”. Auch der Senat scheint mittlerweile bereit zu sein, die bislang folgenlose Verabschiedung eines Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes mit Leben zu erfüllen. Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) kündigte vor einigen Tagen aus der Konferenz der Bezirksstadträte für Stadtentwicklung an, die Mittel für 17 neue Stellen für die Bau- und Wohnungsaufsicht in den Bezirken freizugeben, um das Gesetz umsetzen können. Die dafür ebenfalls benötigte Durchführungsverordnung will der Senat am Dienstag auf den Weg bringen. Bezirksämtern wie dem in Berlin-Mitte, die dem Boom der Ferienwohnungen in ihrem Bereich unter Verweis auf fehlende Ressourcen bislang tatenlos zuschauen, dürften somit allmählich die Ausreden ausgehen.
Rainer Balcerowiak