Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 16.06.2013

Rot-Schwarz will Energie-Volksentscheid ausbremsen

Mit 265.000 eingesammelten Unterschriften für sein Volksbegehren „Neue Energie für Berlin“ hatte wohl selbst der Energietisch nicht gerechnet. Zumindest war in älteren Pressemitteilungen zu lesen, dass eine Zielmarke von 200.000 Unterschriften angepeilt werde, um die zweite Stufe der Berliner Volksgesetzgebung erfolgreich zu meistern. Mit dem erfolgreichen Volksbegehren kann es nun zum Volksentscheid kommen, bei dem alle wahlberechtigten Berliner/innen an einem Sonntag im Wahllokal über den Gesetzentwurf des Energietischs abstimmen können.

 

Laut dem von der Initiative angestrebten Gesetz soll das Land Berlin zwei Anstalten des öffentlichen Rechts – die Berliner Stadtwerke und die Berliner Netzgesellschaft – gründen. Da 2014 der Konzessionsvertrag für das Elektrizitätsnetz zwischen dem Land Berlin und Vattenfall ausläuft, sehen die Aktivist/innen in der Gründung eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens die Möglichkeit, an die Stelle des Konzerns zu treten und damit die so genannte Energiewende voranzubringen: „Ziel ist eine ökologisch, sozial gerechte, demokratisch kontrollierte Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dass solcherlei Ideen in Berlin gut ankommen, beweist die hohe Zahl an Unterstützerunterschriften.

Nun stellt sich die Frage, an welchem Termin optimaler Weise ein Volksentscheid stattfinden könnte. Für den Energietisch ist klar: Die Abstimmung sollte mit der Bundestagswahl am 22. September zusammenfallen. Entscheiden darüber muss der Senat, nachdem die Landeswahlleiterin offiziell bekannt gegeben hat, ob die notwendige Anzahl an gültigen Unterschriften zusammengekommen ist. Laut Abstimmungsgesetz wäre beim Zustandekommen des Volksbegehrens innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid herbeizuführen. Es sei denn, das Abgeordnetenhaus würde den Gegenstand des Volksbegehrens „inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand unverändert“ annehmen. Das Gesetz sieht sogar eine Fristverlängerung vor, wenn die Abstimmung dadurch gemeinsam mit Wahlen oder anderen Volksentscheiden stattfinden könnte. Ein Zusammenfallen des Energie-Volksentscheids mit der Bundestagswahl würde demnach dem Geist des Abstimmungsgesetzes absolut entsprechen. Dem Parlament bleibt es überlassen, einen eigenen „Gegen-Gesetzentwurf“ zur Abstimmung zu stellen. Dieser muss allerdings 60 Tage vor dem Entscheid beschlossen werden. Die Fraktionen von Grünen, Linken und Piraten hatten in der letzten Plenarsitzung am 13. Juni einen Antrag vorgelegt, der dem Anliegen des Energietischs entsprach, den Volksentscheid zeitgleich zur Bundestagswahl stattfinden zu lassen. Es sei zwar von der Landeswahlleiterin noch nicht bestätigt worden, dass das Volksbegehren tatsächlich erfolgreich war. Allerdings sei an Hand der hohen Zahl an geleisteten Unterschriften davon auszugehen, dass das notwendige Quorum der gültigen Unterschriften bei der jetzt anstehenden Prüfung festgestellt würde.

 

Die Opposition begründete ihren Antrag damit, dass eine Zusammenlegung der Termine der Verwaltung nicht nur Kosten in Millionenhöhe ersparen würde, sondern auch, dass am Termin der Bundestagswahl von einer breiten Beteiligung am Volksentscheid auszugehen sei. Da diese Plenarsitzung die letzte vor der parlamentarischen Sommerpause war, erklärten sich die Oppositionsfraktionen während der Debatte bereit, auch während der Ferien zu einer Sitzung zusammenzutreten, um die genannten Möglichkeiten in einen Beschluss zu gießen. Ihren Tiefpunkt erreichte die Debatte im Beitrag des SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz. Dieser lobte zwar das „beeindruckende Votum“ des Volksbegehrens und kehrte heraus, dass die SPD das Anliegen ja unterstütze und schon immer dafür gekämpft habe. Allerdings könne man ja jetzt noch gar keinen Termin festlegen, weil das offizielle Ergebnis der Landeswahlleiterin noch nicht vorliege und nur mit diesem Ergebnis könne die „komplizierte Terminkette“, die einem Volksentscheid vorausgehe, begonnen werden.

Warum trotz dieser angeblichen Unterstützung des Anliegens durch die SPD der SPD-geführte Senat den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens seinerzeit ablehnte und somit erst die jetzt erfolgreiche Unterschriftensammlung notwendig machte, konnte Buchholz allerdings nicht erklären. Interessant auch die Begründung für die Ablehnung des Antrags durch die CDU: Bei einer Sondersitzung in den Parlamentsferien würden hohe Kosten dafür anfallen, dass die Abgeordneten hierfür aus dem Urlaub zurückgeholt werden müssten. Und so kam es wie erwartet: Mit den Stimmen der Koalition wurde der Antrag abgelehnt.

Es ist anzunehmen, dass Rot-Schwarz eine möglichst geringe Abstimmungsbeteiligung herbeiführen will und damit auf das Scheitern des Volksentscheids am notwendigen Quorum setzt. Dass die Behinderung populärer Volksentscheide für eine Regierung aber auch mit einer schallenden Ohrfeige enden kann, bewies die rot-rote Koalition in ihrem Umgang mit dem Volksentscheid zur Offenlegung des Vertragswerks zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Im Februar 2011 stimmten trotz der Stimmungsmache von SPD und LINKE 98,2 Prozent für den Gesetzentwurf des Berliner Wassertischs.

Benedict Ugarte

 

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