Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 12.03.2020

Bundesverfassungsgericht weist erneut Eilantrag gegen Mietendeckel zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag auf Aussetzung der Bußgeldvorschriften und der Informationsverpflichtungen des Berliner Mietendeckelgesetzes zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

 

Geklagt hatten mehrere Berliner Vermieter. Sie wollten erreichen, dass die Verletzung von Auskunftspflichten und Verboten zur Überschreitung der gesetzlich bestimmten Höchstmieten vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Bei der Ablehnung beruft sich das Gericht auf die „Folgenabwägung“ der möglichen Entscheidungen. „Danach sind die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese, zwar von besonderem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde. Die Antragstellenden selbst räumen ein, dass sich Vermieter dann nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten würden“, heißt es in der Erklärung des Gerichts.

Die Richter betonten, dass die Ablehnung des Antrags keine Entscheidung über die mögliche Verfassungswidrigkeit des Mietendeckelgesetzes beinhalte. Die in dieser Angelegenheit „beabsichtigte Verfassungsbeschwerde ist weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet. Jedenfalls die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für die hier umstrittenen Regelungen zu Mietobergrenzen besaß, muss als offen bezeichnet werden.“


Zu dem Verfahrenskomplex gehörte auch eine Verfassungsbeschwerde und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vollzug des Gesetzes. Beides wurde vom Gericht nicht zur Entscheidung angenommen, „weil die Beschwerdeführenden nicht hinreichend dargetan haben, dass sie in ihren Grundrechten verletzt sind, beziehungsweise dass ihnen durch die angegriffenen Regelungen des Gesetzes ein schwerer Nachteil entsteht.“


Vertreter des Berliner Senats begrüßten die Entscheidung. Dagegen beharrten CDU und FDP  in ersten Reaktionen auf ihrer Einschätzung, dass das Gesetz verfssungswirdrig sei. Eine entsprechende Normenkontrollklage soll noch vor der Sommerpause in Karlsruhe eingereicht werden. Mit weiteren Versuchen, das Gesetz vorläufig aussetzen zu lassen, ist nach dem aktuellen Urteil allerdings nicht mehr zu rechnen.


Rainer Balcerowiak

 

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