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MieterEcho online 22.08.2017

BImA klagt gegen Berlin wegen des Dragonerareals

Es schien alles klar zu sein, nachdem das sogenannte Dragonerareal im Mai 2017 im Rahmen des Hauptstadtfinanzierungsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Bundesfinanzministerium an die Hauptstadt übertragen wurde, im Tausch gegen einige Kulturgrundstücke.

Hat es sich Herr Schäuble nun doch wieder anders überlegt?
Auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe (SPD) zum Stand des Übertragungsverfahrens und der Klage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gegen das Land Berlin antwortete das Bundesministerium der Finanzen: „Angesichts des laufenden gerichtlichen Verfahrens zu dem Normenkontrollantrag gegen die Einrichtung eines Sanierungsgebietes auf dem Dragonerareal und den umliegenden Grundstücken können keine Auskünfte erteilt werden. Der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens bleibt insofern abzuwarten.“ Das Verfahren wird also offensichtlich weiter betrieben, trotz Hauptstadtvertrag.
Das ehemalige Kasernengelände von 4,7 Hektar in bester Berliner Innenstadtlage am Mehringdamm, hinter dem Rathaus und dem Finanzamt, war von der BImA gegen die Proteste von Stadtteilinitiativen und gegen den ausdrücklichen Willen des Berliner Senats und des Bezirksamts Kreuzberg-Friedrichshain 2015 zum Höchstpreis von 36 Millionen Euro verkauft worden. Auf dem Grundstück befinden sich viele kleine Betriebe, die teils schon seit Jahrzehnten dort ansässig sind, der Club Gretchen und der Biosupermarkt LPG. Viele der alten, teils denkmalgeschützten Gebäude stehen leer, manche könnten mit geringem Aufwand nutzbar gemacht werden. Um in der gentrifizierten Gegend Wohnraum und Infrastrukturen für Haushalte mit geringem Einkommen schaffen zu können, hatte der Bezirk daraufhin den ganzen Rathausblock zum Sanierungsgebiet erklärt, und die Firma S.T.E.R.N. mit der Gebietsbetreuung beauftragt.
Aufgrund des hohen Kaufpreises musste unter anderem der Finanzausschuss des Bundesrates dem Verkauf zustimmen. Es gelang mit vereinten Kräften aus Politik, Verwaltung und sozialen Bewegungen, die Mehrheit der Ausschussmitglieder zu überzeugen, diese Zustimmung zu verweigern. Nach quälend langen Auseinandersetzungen und vielen Versuchen des Finanzministeriums, die Privatisierung doch noch durchzusetzen, wurde die Auflassungsvormerkung für den Investor Anfang 2017 endlich aus dem Grundbuch gelöscht. Die Übertragung des Dragonerareals an das Land Berlin im Hauptstadtvertrag steht unter dem Vorbehalt, dass der Kaufvertrag komplett rückabgewickelt ist.
Der Investor – globale Immobilienakteure, die hier unter der Firma Dragonerhöfe GmbH mit Sitz in Österreich auftreten – hat angekündigt, gegen die Rückabwicklung des Verkaufs zu klagen und droht mit empfindlichen Schadensersatzforderungen für entgangegen Gewinne. Dass nun auch die BImA gegen das Land Berlin klagt, bezeichnet Cansel Kiziltepe als „perfide“ und „unerklärlich“, und fordert, „die Übertragung des Areals nun zu einem zügigen Abschluss“ zu bringen. In der Klage der BImA sieht sie „eine politisch motivierte Verzögerungstaktik von Seiten des Bundesfinanzministers“.
Die Kiezinitiativen bemühen sich derweil um Räumlichkeiten auf dem Gelände als Treffpunkt für die derzeitigen und auch zukünftigen Nutzer/innen. Zur Klage der BImA sagt Robert Burghardt von der Initiative Stadt von Unten: „Wir werden uns das nicht gefallen lassen. Nach allen Auseinandersetzungen sind wir es uns selbst und der Nachbarschft schuldig, das Dragonerareal für eine gemeinwohlorientierte Nutzung mit vielen verschiedenen Akteuren gemeinsam zu entwickeln.“

Elisabeth Voß

 

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