Berlin bringt eine Bundesratsinitiative auf den Weg
Bundesratsinitiativen sind Instrumente mit denen Länder Gesetzesinitiativen in den Bundestag einbringen können. Ihr Erfolg ist mäßig – von 100 vorgelegten Gesetzesentwürfen sind in der letzten Legislaturperiode lediglich 16 als Gesetze verabschiedet worden – ihr eigentlicher Zweck ist die Schaufensterwirkung in den Ländern selbst.
In diesem Sinne hat die Koalition am 19.10.2017 dem Abgeordnetenhaus die Beschlussempfehlung für ein Reformpaket vorgelegt, das vom Senat als Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden soll. Gedacht ist an Verbesserungen der „Mietpreisbremse“: Ausnahmeregelungen für überhöhte Vormieten und umfassend modernisierte Wohnungen sollen entfallen, möblierte Wohnungen in das Regelungswerk einbezogen und Sanktionen für Verstöße gegen die Mietpreisbremse eingeführt werden.
Mieterhöhungen sollen auf 15% innerhalb von vier Jahren gekappt und nur noch mit einem qualifizierten Mietspiegel begründet werden. Künftige Modernisierungsumlagen sollen auf 6% begrenzt und zeitlich bis zur vollständigen Refinanzierung zu begrenzen werden. Erwartet werden vom Gesetzgeber zudem bundesweit geltende Kriterien für einen qualifizierten Mietspiegel und die Erweiterung des Bezugszeitraumes von vier auf zehn Jahre.
Die Maßnahmen sind nicht revolutionär aber nützlich, dass sie wirklich vom Bundestag verabschiedet werden, ist bei seiner jetzigen Zusammensetzung nicht zu erwarten.
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