Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 04.08.2014

Gebotsfristen abgelaufen


Der Bund nimmt Höchstgebote für weitere Berliner Immobilien entgegen. Unterdessen will sich der Berliner Senat einer Bundesratsintiative zur Änderung des Bima-Gesetzes anschließen.

Für zwei umstrittene Immobilienangebote der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ist die Gebotsfrist abgelaufen. Am 25.7. für zwei Mietshäuser an der Großgörschenstraße Ecke Katzlerstraße in Schöneberg, am 31.7. für das sogenannte Dragonerareal, ein 4,7 Hektar großes Gelände hinter dem Finanzamt Kreuzberg, das zum Teil brach liegt, zum Teil kleingewerblich genutzt wird.
Die Schöneberger Mieter/innen, die sich in der Interessengemeinschaft Großgörschen & Katzler (IG GroKa) zusammengeschlossen haben, fürchten Verdrängung durch Umwandlung in Eigentumswohnungen, Luxussanierung und entsprechende Mieterhöhungen. Da die Bima die Häuser zum Höchstpreis verkaufen möchte, werden sie zwangsläufig mit einem profitorientierten Investor zu tun bekommen. „Die Bima kommt in einem hausinternen Wertgutachten auf einen Wert von 7,1 Millionen Euro“, erklärt Thomas Hölker von der IG GroKa. Das entspricht dem über 30fachen der Jahresnettokaltmiete. Die landeseigene Gewobag hatte ebenfalls für das Mietshaus bieten wollen, darf aber nicht mehr als das 14fache der Jahresnettokaltmiete ausgeben. Verhandlungen mit der Bima wurden daher abgebrochen. Nun haben sich die Mieter/innen entschlossen zusammen mit der Genossenschaft Bremer Höhe 4,8 Millionen zu bieten. Um dies zu finanzieren müssten die Mieten um durchschnittlich 25% steigen, wären nach Hölkers Meinung aber langfristig gesichert. Allerdings sei niemand gezwungen, Genossenschaftsmitglied zu werden und damit die außerordentliche Mieterhöhung mit einem Schlag mitzumachen.
Die Chancen der Mieter/innen, das Haus von der Bima zu erwerben sind ohnehin äußerst gering, da diese darauf beharrt, gesetzlich an das Höchstpreisverfahren gebunden zu sein. Verkäufen im Wert von über 5 Millionen Euro muss immerhin der Haushaltsausschuss des Bundestages zustimmen. Linkspartei und Grüne würden hier gegen einen Verkauf stimmen. „Es könnte aber auch sein, dass die Bima einen Trick anwendet und das Verkaufsverfahren für die zwei Eckhäuser voneinander trennt, so dass sie jeweils knapp unter 5 Millionen Euro bleiben“, meint Hölker.

Ein rein symbolisches Angebot in Höhe von einem Euro gab dagegen das Bündnis „Stadt von unten“ für das Areal hinter dem Finanzamt Kreuzberg ab. „Wenn wieder im Höchstpreisverfahren ein Grundstück der öffentlichen Hand profitorientiert verkauft wird, bedeutet das noch mehr Eigentumswohnungen und hochpreisige Mietwohnungen, die für die Mehrheit der BerlinerInnen unbezahlbar sind. Davon gibt es genug. Berlin braucht stattdessen preiswerten Wohnraum“, erklärt das Bündnis zu seiner Gebotsabgabe.
Das fragliche Grundstück war eigentlich schon 2012 von der Bima an die ABR German Real Estate für 21 Millionen Euro verkauft worden. Da der Investor den Kaufpreis nicht hinterlegte, wurde der Verkauf rückabgewickelt und das Gelände nun zum zweiten Mal ausgeschrieben. Da zunehmend Protest gegen die Liegenschaftspolitik des Bundes laut wird, hofft das Bündnis Stadt von Unten, dass der Verkauf zum Höchstpreis noch aufgehalten werden kann. Der Berliner Senat will sich einer Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zur Änderung der Liegenschaftspolitik des Bundes anschließen, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Kommunen sollten demnach ein Vorkaufsrecht erhalten, dass sich nicht am Höchstpreis orientiert. In Berlin stehen in den nächsten Jahren weitere Verkäufe von Bundesimmobilien an. Allein 1118 Wohnungen will die Bima bis 2017 in Berlin verkaufen.

Jutta Blume

 

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